PresseKat - Aktuelles Urteil zum Thema Räumungsklage

Aktuelles Urteil zum Thema Räumungsklage

ID: 606334

Mietminderung erfordert nicht notwendiger Weise ein Lärmprotokoll

(firmenpresse) - In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter kein Lärmtagebuch führen müssen, um ihre Miete zu kürzen, wenn die regelmäßige oder dauerhafte Lärm- oder Schmutzbelästigung ausreichend konkret beschrieben ist. Im hiesigen Fall wurden in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen zum Teil auch an Touristen für kurze Zeit vermietet. Hierdurch entstand im Mietshaus übermäßig viel Lärm und Schmutz, weswegen ein Mieter die Miete um 20 % kürzte.
Die Vermieterin erhob daraufhin Räumungsklage und begründete diese mit Mietrückständen. Vor dem Landgericht hatte die Vermieterin zunächst Erfolg, da das Gericht vom Mieter ein Lärmtagebuch bzw. Lärmprotokoll verlangte. Dies konnte der Mieter nicht vorlegen.
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass die Anforderungen des Landgerichts überzogen waren. Natürlich müssten Mieter gelegentliche Partys, oder hin und wieder einen lauten Streit in der Nachbarwohnung akzeptieren, nicht aber dauerhafte Lärmbelästigungen oder Schmutz. Es reiche aus, so der BGH, wenn in einem solchen Fall die Häufigkeit, die Dauer, die Tageszeit, und die Art des Lärms beschrieben werden kann. Es sei nicht zwingend notwendig, dass für die Mietminderung ein Lärmprotokoll erstellt werden muss.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei Becker ist die bundesweit tätige Kanzlei, die sich auf Recht rund um die Immobilie spezialisiert hat. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören unter anderem Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Nachbarschaftsrecht, sowie Maklerrecht.



Leseranfragen:

Rechtsanwaltskanzlei Becker
Fachanwaltschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
München
Telefon: 089/ 63856328



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutscher Bundestag beschäftigt sich erneut mit Schrottimmobilien Nachbarrecht: Störender Lärm
Bereitgestellt von Benutzer: hobergroup
Datum: 29.03.2012 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 606334
Anzahl Zeichen: 1315

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Becker
Stadt:

München


Telefon: 089/ 63856328

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aktuelles Urteil zum Thema Räumungsklage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Becker, München (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rechtshilfe für Mieter und Vermieter ...

Häufige Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter sind die Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel, Mieterhöhungen, Wohnflächenabweichungen und Vermieterkündigungen. Häufig muss auch vom Vermieter ein Anwalt eingeschaltet we ...

Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Becker, München