PresseKat - Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Verbraucherrecht / Mietrecht

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Verbraucherrecht / Mietrecht

ID: 564081

Wichtig für Vermieter: Reform der Trinkwasserverordnung

(firmenpresse) - Die Trinkwasserverordnung dient dem Gesundheitsschutz und gibt Grenzwerte für Schadstoffe in unserem Trinkwasser vor. Im November 2011 ist eine Neufassung in Kraft getreten, die Vermieter von Mehrfamilienhäusern dazu verpflichtet, bestimmte Warmwasserbereitungsanlagen beim Gesundheitsamt anzumelden und einmal jährlich auf Legionellen testen zu lassen.
Trinkwasserverordnung, Fassung 2011

Hintergrundinformation:
Die neue Trinkwasserverordnung verschärft die Anforderungen an unser Trinkwasser, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Sie legt neue Grenzwerte fest - für biologische Verunreinigungen, aber auch für chemische Stoffe wie Schwermetalle oder Uran. Wer im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere abgibt, hat mehrere Anzeige- und Untersuchungspflichten. Auch Vermieter sind betroffen: Denn die Vermietung wird generell als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Dabei kommt es weder auf einen Gewerbeschein noch auf steuerrechtliche Kriterien an. Wer etwas Größeres als ein Zweifamilienhaus vermietet und das Warmwasser in einer sogenannten Großanlage erwärmt, muss nun den Bestand der Anlage sofort und jede technische Änderung oder Inbetriebnahme vier Wochen im Voraus dem Gesundheitsamt melden. Als Großanlage gelten Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen Abgang des Erwärmers und Wasserhahn. Dies trifft in der Regel auf jedes Mehrfamilienhaus zu. Deren Vermieter müssen jährlich an mehreren Zapfstellen im Haus von einem dazu ermächtigten Labor Proben nehmen und auf Legionellen untersuchen lassen. Dies sind Keime, die gut in stehendem, warmem Wasser gedeihen und Lungenentzündungen hervorrufen können. In Deutschland erkranken daran ca. 32.000 Menschen pro Jahr, 2.000 Fälle verlaufen tödlich. Die Untersuchungspflicht gilt nur für Gebäude, in denen Trinkwasser vernebelt wird - etwa in Duschen oder Klimaanlagen. Denn mit Legionellen infiziert man sich über die Atmung. Der Vermieter muss dem Gesundheitsamt und seinen Mietern das Ergebnis mitteilen. Werden Legionellen festgestellt, sind sofortige Gegenmaßnahmen Pflicht. Ab 1. Dezember 2013 müssen Wasserversorger und Vermieter ihre Kunden bzw. Mieter informieren, wenn noch Bleirohre im Leitungssystem verbaut sind. Wer die neuen Pflichten nicht beachtet, muss mit Bußgeldern oder gar einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.




Trinkwasserverordnung, Fassung 2011

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Graham Watson: Mehr Rechte für Versicherte
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.01.2012 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 564081
Anzahl Zeichen: 2555

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Verbraucherrecht / Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung