PresseKat - Steuerliche Betriebsprüfung: Schlechtes Prüfungsklima bedeutet Nachforderungen / Deloitte-Umfrage:

Steuerliche Betriebsprüfung: Schlechtes Prüfungsklima bedeutet Nachforderungen / Deloitte-Umfrage: Betriebsprüfung - Belastungstest

ID: 530466

(ots) - Größe schützt vor Steuernachforderungen aus
Betriebsprüfungen nicht - das ist eine Erkenntnis der
Deloitte-Umfrage "Betriebsprüfung-Belastungstest". Die Antworten der
733 Großbetrieben zeigen im Gegenteil: Mit zunehmender
Unternehmensgröße nimmt die relative Mehrbelastung bei Ertrag- und
Umsatzsteuer sowie jene aufgrund von Verrechnungspreisthematiken zu.
Das gilt auch mit zunehmender Größe der Steuerabteilung. Auch die
Top-Themen der Betriebsprüfung und der Einfluss des
Betriebsprüfungsklimas auf die Höhe der Nachforderungen nach einer
Betriebsprüfung werden analysiert. Bestätigt wird, dass es im Schnitt
vier bis fünf Jahre dauert bis das Finanzamt den Steuerpflichtigen
ertragsteuerlich prüft. Oft gelten die Gesetze dann schon gar nicht
mehr, die das Unternehmen seinerzeit beachten musste.

"Für die Umfrageergebnisse zum Zusammenhang zwischen Größe des
Unternehmens sowie der der Steuerabteilung und den
Steuernachforderungen mag es verschiedene Erklärungen geben:
komplexere Steuersachverhalte mit steigender Unternehmensgröße,
geplante geringere 'Vorbelastung' oder die Konzentration großer
Steuerabteilungen auf 'hochrisikogeneigte' Sachverhalte", so Dr.
Norbert Endres, Partner Tax bei Deloitte. "Sicher ist jedoch, dass
Spitzenbelastungen von großen Steuerabteilungen im Vergleich zu
kleineren tendenziell vermieden werden."

Betriebsprüfungsklima und steuerliche Mehrbelastung

Die Umfrageergebnisse bestätigen den vermuteten Zusammenhang
zwischen Betriebsprüfungsklima und steuerlichen Mehrbelastungen:
Unternehmen, die ein angespanntes oder feindliches Klima angegeben
hatten, sahen sich mehrheitlich relevanten oder sehr starken
Nachforderungen ausgesetzt. Allerdings gaben die Umfrageteilnehmer in
der Mehrzahl ein freundliches oder sachlich/neutrales Klima an, jeder




Zehnte nannte ein angespanntes, nur jeder Hundertste ein feindliches
Klima.

Top-Themen der Betriebsprüfungen

Der Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern liegt bei der
Anerkennung von Rückstellungsaufwand, Bewertung von Anlagevermögen
oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Bei Verrechnungspreisen hatten
insbesondere auslandsbeherrschte Unternehmen Mehrbelastungen wegen
beanstandeter oder nicht vorhandener Dokumentation von
Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu tragen.
Gewerbesteuerlich war die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 GewStG das
beherrschende Thema. Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile
waren die Punkte der Lohnsteuerprüfungen. Die höchsten
Nachforderungen gab es aufgrund fehlerhaft aufgeteilter
Vorsteuerbeträge bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und
fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche
Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer.

Zeiträume der Betriebsprüfung

Licht und Schatten zeigen sich bei den letzten geprüften
Veranlagungszeiträumen. So liegt der Schwerpunkt bei Ertragsteuern,
Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer in den Veranlagungszeiträumen ab
2005. Anders bei der Lohnsteuer, hier betrifft die Mehrzahl der
Prüfungen die Jahre ab 2008 bis einschließlich 2010. Ein Zeitversatz
von im Schnitt fünf Jahren bedeutet für die Unternehmen einen hohen
Aufwand, längst abgeschlossene Sachverhalte müssen neu aufbereitet
werden oder die damals handelnden Personen stehen für Auskünfte nicht
mehr zur Verfügung. Besonders schwer ist es für Unternehmen, die
Umstrukturierungen durchgeführt oder Finanzinformationssysteme
angepasst bzw. umgestellt haben. "Es wäre daher wünschenswert, dass
die Finanzverwaltung ihre Absicht der zeitnahen Prüfung möglichst
umfassend in der Praxis umsetzt", ergänzt Dr. Norbert Endres.

Die komplette Umfrage erhalten Sie unter http://ots.de/SY33F zum
Download.

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Datum: 30.11.2011 - 11:00 Uhr
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