PresseKat - Jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsermäßigt

Jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsermäßigt

ID: 510175

(ots) - Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten
zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei
50,0 Prozent. Bei Abgabe eines Rabattarzneimittels, das die jeweilige
Krankenkasse für ihre Versicherten vorgesehen hat, entfällt für die
Patienten demnach im Schnitt bei jeder zweiten Packung die
gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte. Ansonsten fließt die
Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel direkt
an die jeweilige Krankenkasse. Darauf macht der Deutsche
Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Die Patienten mussten 2010 für alle Arzneimittel rund 1,8 Mrd.
Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufbringen. Dazu
kamen 1,3 Mrd. Euro GKV-Einsparungen durch Rabattarzneimittel, die in
den Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Dasselbe
Arzneimittel kann je nach Kasse des Versicherten unter einen
Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es rabattiert ist, kann es
komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder
komplett zuzahlungsfrei sein - auch je nach Krankenkasse.

Rund 27.700 von 55.400 Rabattarzneimitteln haben die Kassen für
ihre Versicherten teils oder ganz von der Zuzahlung befreit (Stand:
1. November). Diese Befreiungsquote von 50,0 Prozent ist für die
Patienten günstiger als vor einem Monat (49,8 Prozent), aber
ungünstiger als vor einem Jahr (55,1 Prozent). Grundsätzlich müssen
Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5
Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf
die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
E-Mail: c.splett(at)abda.aponet.de
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Datum: 31.10.2011 - 10:00 Uhr
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