(ots) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss einen
von ihm als volksverhetzend eingeschätzten Wahlwerbespot der NPD
nicht senden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August.
Dem Spot sei "allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in
Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die
eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen", heißt es in der
Urteilsbegründung.
"Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die
Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz. Darüber freuen
wir uns", sagt rbb-Intendantin Dagmar Reim.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist
unanfechtbar. Der NPD bleibt allerdings noch der Gang zum
Verfassungsgericht.
Der rbb hatte die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am 12.
August 2011 abgelehnt. Er sei geeignet, Menschen ausländischer
Herkunft zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden und
damit strafbar.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der
Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und
schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
(AZ: OVG 3S 112.11)
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Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
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Justus Demmer
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