(ots) - Darf der Staat in einer so hochsensiblen
Angelegenheit wie der Organspende Druck auf die Bevölkerung ausüben?
Um diese Frage geht es im Kern bei der Beratung über ein neues
Transplantationsgesetz. Um die Frage gleich zu beantworten: Ja, der
Druck muss erlaubt sein, denn das Prinzip Freiwilligkeit kann das
Problem des Organmangels nicht beheben. Bei der Entscheidungslösung
geht die Initiative vom Staat aus, der jeden Bürger irgendwann
auffordert, verbindlich zu erklären, ob er nach seinem Tod Organe
spenden will oder eben nicht. Bei der Widerspruchslösung liegt die
Verantwortung von Anfang an beim Bürger selbst: Er muss von sich aus
erklären, dass er im Todesfall keine Organe hergeben will. Beide
Varianten zwingen die Menschen dazu, sich über ein Thema klar zu
werden, das sie gern verdrängen. Bei nüchterner Betrachtung müsste
die Entscheidung pro Organspende ausfallen. Die Vorstellung, nach
seinem Tod einem von 12 500 Schwerkranken zu helfen, hat etwas
Tröstliches. Der Staat macht uns nicht zum Ersatzteillager, sondern
wirbt um praktische Solidarität.
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