Köln, 13. Dezember 2007 – Die Supercheck GmbH, Spezialist für die Ermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern (www.supercheck.de), warnt vor zweifelhaften Praktiken mancher Anbieter von Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA). Viele verkaufen ein einmal erteiltes Ergebnis einer EMA mehrfach als frisch und lassen sich dieses trotzdem wie eine aktuell durchgeführte Auskunft bezahlen.
(firmenpresse) - Köln, 13. Dezember 2007 – Die Supercheck GmbH, Spezialist für die Ermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern (www.supercheck.de), warnt vor zweifelhaften Praktiken mancher Anbieter von Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA). Viele verkaufen ein einmal erteiltes Ergebnis einer EMA mehrfach als frisch und lassen sich dieses trotzdem wie eine aktuell durchgeführte Auskunft bezahlen.
„Dieser Vorgang ist leider gängige Praxis bei einigen Anbietern“, sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH. „Doch das ist nicht vertretbar. Unternehmen müssen nicht nur mit einer veralteten EMA arbeiten, sondern haben auch noch zu viel bezahlt.“
Um sicherzustellen, ob ein frisches Ergebnis erzeugt wurde, sollten sich Unternehmen von ihren Anbietern einen Nachweis der in Auftrag gegebenen EMA zusenden lassen, und zwar bei manuellen EMA mit Datum und Unterschrift des Sachbearbeiters. Ausreden wie „Wir vernichten aus Datenschutz- oder Speichergründen die EMA sofort“ weisen darauf hin, dass definitiv ein altes EMA-Ergebnis geliefert und auch in Rechnung gestellt wurde.
Supercheck führt immer eine frische EMA durch, denn Auskünfte der Einwohnermeldeämter ändern sich täglich. Aktuelle Nachweise über EMA sind in einigen Fällen sogar zwingend erforderlich, beispielsweise wenn sich bei einer Person der Name aufgrund von Heirat geändert hat und das Forderungskonto umgeschrieben werden muss.