PresseKat - Vergleichsplattformen für Vergleichsplattformen vorerst zulässig

Vergleichsplattformen für Vergleichsplattformen vorerst zulässig

ID: 395711

Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsplattformen, die eine Vielzahl von Produkten und deren Hersteller, bzw. Vertreiber miteinander vergleichen, z.B. nach Preisen, Verfügbarkeit etc. (Bsp: autoscout24.de)

Darüber hinaus hat sich ein weiterer Markt entwickelt, nämlich Vergleichsportale für soeben beschriebene Portale, also Internetseiten, die wiederum die Angebote der Vergleichsportale miteinander vergleichen und anhand gewisser Kriterien gegenüberstellen.

Ob diese Vergleichsportale in zulässigerweise auf die Daten der Vergleichsportale, die sie auslesen, zugreifen, ist umstritten.

(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 18.08.2010 (Az.: 5 U 62/09) entschieden, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliege, wenn ein Nutzer mithilfe der Vergleichsplattform AUTOBINGOOO auf die Daten von autoscout24.de zugreife.
Begründet wird dieses Urteil damit, dass zwar ein Eingriff in eine urheberrechtlich geschützte Datenbank (autoscout24.de) vorliege, dieser aber nur rechtswidrig sei, wenn ein wesentlicher Teil vervielfältigt werde. Dies sahen die Richter am OLG Hamburg nicht als gegeben an, vielmehr werde lediglich „ein unerheblicher Bereich ausgelesen.“

Diesem Urteil gingen zwei Entscheidungen voraus. Am 16.04.2009 entschied das OLG Hamburg (Az.: 5 U 101/08) im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege. Das LG Hamburg hingegen sah am 09.04.2009 (Az.: 310 O 39/08) im Hauptsacheverfahren einen Verstoß als gegeben an.

In dieser Sache wurde die Revision zum BGH zugelassen und auch bereits eingelegt, sodass abzuwarten bleibt, wie das Verfahren ausgeht.


Fazit:
Dieses Beispiel zeigt, wie undurchsichtig die Rechtslage im wettbewerbsrechtlichen Bereich sogar für Juristen ist.
Bevor eine wettbewerbsrechtlich kritische oder zumindest relevante Tätigkeit aufgenommen wird, sollte daher stets ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um etwaigen kostspieligen Verfahren aus dem Weg zu gehen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 29.04.2011 - 10:06 Uhr
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Freigabedatum: 29.04.2011

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