PresseKat - Schrottimmobilien – aktueller denn je

Schrottimmobilien – aktueller denn je

ID: 357151

Nun sind sie wieder da: Schrottimmobilien!
Lange Zeit - so schien es - waren die vornehmlich in den 90er Jahren als beliebtes Steuersparmodell vertriebenen und in der Regel über Fremddarlehen finanzierten Eigentumswohnungen aus der Angebotspalette der Kapitalanlagevermittler verschwunden. Die sich in jüngster Zeit in den Medien und im Internet häufenden Berichte über geschädigte Schrottimmobilienerwerber machen jedoch deutlich, dass sich der Vertrieb der vermeintlich sicheren Steuersparimmobilien für die Vermittler wieder zu lohnen scheint.

(firmenpresse) - 300.000 Anleger betroffen

Schätzungen der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren ca. 300.000 Anleger in Deutschland Schrottimmobilien erworben. Mit Schlagworten wie Steuerersparnis, hohen Renditeerwartungen, Mietgarantie und Gewinn bringender Wiederverkauf nach Ablauf von 5 bzw. 10 Jahren gelang es den speziell geschulten Vertriebsmitarbeitern schnell, die arglosen Anleger zum Kauf der vermeintlich sicheren Steuersparimmobilie zu bewegen. Oftmals wurde den Anlegern dabei gleichzeitig die Finanzierung über Darlehen namhafter Banken und Bausparkassen als „Rund-um-sorglos“-Paket vermittelt.

Leerstand und Mietausfälle

Sehr schnell entpuppte sich das vermeintlich sichere Anlagemodell für die Eigentümer als finanzielles Fiasko: Statt in den Genuss der versprochenen Steuervorteile zu gelangen, sahen sich viele Käufer infolge Leerstands und damit einhergehender Mietausfälle schon bald außerstande, die hohen Verbindlichkeiten aus den aufgenommenen Darlehen zu bedienen. Nicht selten an den Objekten aufgetretene Baumängel führten zudem dazu, dass sich die Wohnungen – wenn überhaupt – nur weit unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises veräußern ließen.

Kein Relikt der 90er Jahre

Wer geglaubt hatte, Schrottimmobilien seien ein Relikt der 90er Jahre, sieht sich durch die verstärkt auftretenden Berichte über geschädigte Eigentümer eines Besseren belehrt. Zwischenzeitlich sind wieder etliche Finanzvertriebe dazu übergegangen, gerade jungen Familien und Berufseinsteigern den Erwerb einer fremd finanzierten Wohnung als vermeintlich optimale Investition zwecks Altersvorsorge und Verringerung der Steuerlast schmackhaft zu machen. Da der neu entdeckten Zielgruppe die Risiken der als absolut sicher dargestellten Anlageform oftmals nicht bewusst sind, haben die sich auf die Vermarktung von Schrottimmobilien spezialisierten Vertriebsfirmen mittels der sich schon in den 90ern bewährten Verkaufsargumente leichtes Spiel. Immobilienerwerb zwecks Alterssicherung, hohe Wertsteigerung und Steuervorteile sind auch in diesen Fällen ein probates Mittel, gerade sich am Beginn ihres Berufsweges befindenden und sich um ihre Vorsorge Gedanken machenden Anleger zu einem Kauf von Steuersparimmobilien zu bewegen.





Fremdfinanzierung als Köder
Wie bereits in den 90er Jahren wird den potentiellen Erwerbern gleichzeitig mit der Immobilie eine Finanzierung mittels Fremddarlehen angeboten. Anders als noch in den 90er Jahren, in denen Schrottimmobilien häufig über die HypoVereinsbank sowie die Badenia Bausparkasse finanziert wurden, traten ab der Jahrtausendwende nun vornehmlich Direktbanken (wie beispielsweise DKB sowie die zwischenzeitlich ihre Bankzulassung abgegebene Opelbank, GMAC-RFC) auf, die den Erwerb der Steuersparimmobile auch für Klein- und Geringverdiener sicherstellen sollten. Letzte etwaig noch aufkeimende Zweifel beim Anleger konnten dabei stets mit dem Hinweis ausgeräumt werden, dass die aus dem Darlehensverhältnis bestehenden Verbindlichkeiten mittels der als sicher geglaubten Mieteinnahmen gedeckt seien.

Rechtliche Möglichkeiten für Anleger

Anleger, die eine Schrottimmobilie erworben haben, sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern deren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sich seit Mitte der 2000er Jahre zu Gunsten der Anleger entwickelnden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sind viele der in die Finanzierung von Schrottimmobilien eingebundenen Banken gesprächs- und einigungsbereit. Ein oftmals nach wie vor noch in Betracht kommender außergerichtlicher Vergleich kann dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der betroffenen Anleger entschieden zu verbessern.

Altfällen droht Verjährung zum 31.12.2011
Für Anleger, die bereits vor dem 01.01.2002 eine Schrottimmobilie erworben haben, besteht die Besonderheit, dass deren potentiellen Schadensersatzansprüche gegen Bank und Vertrieb zum 31.12.2011 verjähren. Insbesondere diese Anleger sollten daher umgehend aktiv werden und sich umfassenden Rechtsrat einholen.

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Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



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Datum: 28.02.2011 - 14:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Interview
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