PresseKat - Streik ist ein Grundrecht - für alle Arbeitnehmer

Streik ist ein Grundrecht - für alle Arbeitnehmer

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(ots) - "Streik ist immer das letzte Mittel in einer
Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen. Ob eine
Gewerkschaft zum Streik aufrufen darf, kann nicht von den
Funktionären anderer Gewerkschaften oder den Spitzen der
Arbeitgeberverbände abhängen", kommentierte heute Rudolf Henke, 1.
Vorsitzender des Marburger Bundes, jüngste Forderungen der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
BDA-Präsident Dieter Hundt hatte in "Bild" gefordert, das
Arbeitskampfrecht massiv einzuschränken. "Das Streikrecht ist
unteilbar. Es ist ein Freiheitsrecht für alle Arbeitnehmer. Wer es
nur noch Gewerkschaften zubilligt, die mehr Mitglieder als andere in
einem Betrieb haben, legt die Axt an die Grundlagen unserer
freiheitlichen Verfassung. Ich empfehle Herrn Hundt dringend die
Lektüre des Grundgesetzes, insbesondere von Artikel 9 Absatz 3",
sagte Henke.

Bemerkenswert an den Äußerungen des BDA-Präsidenten sei auch, dass
er vor allem die Warnstreiks der Lokführer geißele und die weitaus
größeren im Öffentlichen Dienst mit keiner Silbe erwähne. "Herr Hundt
betreibt ein durchsichtiges Spiel. Gemeinsam mit den Herren Sommer
und Bsirske ruft er nach einem Gesetz zur Tarifeinheit, das den
Berufsgewerkschaften ein Ende bereiten soll. Deshalb konzentriert er
sich ganz auf die Lokführergewerkschaft GDL. Dass die DGB-Spitze sich
daran beteiligt, ist ein echtes Armutszeugnis", kritisierte Henke.

Der Marburger Bund habe ebenso großes Verständnis für die
Forderung der GDL nach einem Flächentarifvertrag wie auch für die
Forderung von Verdi und dbb tarifunion nach einem spürbaren
Gehalts-Plus im Öffentlichen Dienst der Länder. "An den
Universitätskliniken zum Beispiel brauchen die Pflege und viele
andere Mitarbeiter eine Teilhabe an der erfolgreichen
wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Wenn die Gehälter dort




nicht stimmen, dann bleiben Stellen zum Beispiel in der Pflege
unbesetzt. Der ohnehin zu schwach besetzte ärztliche Dienst kann
diese Arbeit nicht auch noch übernehmen", sagte Henke.



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Hans-Jörg Freese
Tel.: 030 746846-40
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Datum: 28.02.2011 - 14:45 Uhr
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