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DGAP-News: uti-maco safeguard systems international GmbH Bilanz zum 31.03.2010

ID: 357138

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Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
uti-maco safeguard systems international GmbH Bilanz zum 31.03.2010

28.02.2011 / 14:01

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UTI-MACO SAFEGUARD SYSTEMS INTERNATIONAL GmbH, OBERURSEL
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009/2010

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss der uti-maco safeguard systems international GmbH,
Oberursel, (in der Folge auch uti-maco) wurde entsprechend den Grundsätzen
des HGB unter Anwendung der Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.


Gliederung und Ausweis

Die Gliederung der Bilanz entspricht§266 HGB.

Mit Beschluss der Hauptversammlung am 19. November 2009 wurde das
Geschäftsjahr der Utimaco Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. an das
Geschäftsjahr der Sophos-Gruppe angepasst (1. April bis 31. März des
Folgejahrs). Das Geschäftsjahr 2009/2010 bildet somit ein
Rumpfgeschäftsjahr von neun Monaten.


Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert an-gesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt
zum Nennwert oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.

Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.


Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in nicht EURO-äquivalenten Währungen
werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus
Kursveränderungen am Bilanzstich-tag werden berücksichtigt.

II. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr




ist im Anlagespiegel Anlage 3 (Anlage zum Anhang) dargestellt.


II.1 Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Es besteht eine Ausleihung an die Sophos Holdings GmbH, Mainz, Deutschland
in Höhe von TEUR 1.987 (Vorjahr: TEUR 0).

Der Ausweis der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt unter den
Finanzanlagen, da davon auszugehen ist, dass unter Berücksichtigung der
Liquiditätssteuerung im Sophos Konzern eine Rückzahlung innerhalb eines
Jahres nicht vorgesehen ist.

II.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen in Höhe von TEUR 576 (Vorjahr: TEUR 561) resultieren in
erster Linie wie im Vorjahr aus einem Darlehn an die Utimaco Safeware AG,
Oberursel, Deutschland.

Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr.

II.3 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 2.896.993,27. Die
Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt
dar:

Gezeichnetes Kapital
EURO Bilanzgewinn
EURO Summe
EURO
Stand 1. Juli 2009 255.645,94 739.102,81 994.748,75
Jahresüberschuss - 1.902.224,52 1.902.224,52
Stand 30. Juni 2009 255.645,94 2.641.347,33 2.896.993,27





















III. ERGÄNZENDE ANGABEN


Geschäftsführung

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.


Jeffrey Babka (seit 1. Juli 2009)
Suwannee, Georgia, USA
weitere Mandate:
Chief Financial Officer der Sophos Plc

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den zum 31. März 2010 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 1.902.244,52 auf neue Rechnung vorzutragen.


Gesellschafterin

Uti-maco safeguard systems international GmbH ist eine 100% Tochter der
Utimaco Safeware AG. Die Utimaco Safeware AG ist eine große
Kapitalgesellschaft im Sinne des§267 HGB und ist demnach verpflichtet
einen Konzernabschluss nach§290 HGB zu erstellen. Die Gesellschaft hat
einen Konzernabschluss gemäߧ315a HGB nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt
und umfasst die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen.
Es wurden alle am Abschlussstichtag in der EU anzuwendenden Standards des
International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen
Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC)
berücksichtigt. Zudem wurden die ergänzend nach§315a Abs. 1 HGB
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschrif-ten beachtet.

Oberursel, im September 2010




Malte Pollmann






Ende der Finanznachricht

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113741 28.02.2011

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