PresseKat - Karneval und Fasching / Kein Feuerwasser für Cowboys und Indianer / ADAC: Ohne Maske und Alkohol an

Karneval und Fasching / Kein Feuerwasser für Cowboys und Indianer /

ADAC: Ohne Maske und Alkohol ans Steuer

ID: 356779

(ots) - Während der Karnevals- und Faschingszeit gibt es
keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Im Gegenteil: Gerade in allen
Feierhochburgen muss laut ADAC mit verstärkten Kontrollen gerechnet
werden. Deshalb gilt auch jetzt: Ohne Alkohol ans Steuer! Die Strafen
für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch. Schon 0,5 Promille
Blutalkohol am Steuer können weitreichende Folgen haben: Ein Bußgeld
von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug für
mindestens vier Wochen erwarten den Sünder. Wer zwar nüchtern, aber
maskiert Auto fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Dies gilt dann,
wenn etwa die Hexenmaske Sicht und Gehör beeinträchtigt. Hier scherzt
die Polizei nicht und bittet mit zehn Euro zur Kasse. Ãœberhaupt
nichts zu Lachen haben maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut
haben. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des
Kaskoschutzes.

Deshalb rät der ADAC allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern
wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Die
Polizei kontrolliert in den närrischen Zeiten besonders intensiv.
Schon bei 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer sechs
Monate den Führerschein abgeben. Außerdem droht eine empfindliche
Geldstrafe. Absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1
Promille. Wer damit erwischt wird, ist seinen Führerschein für
mindestens ein halbes Jahr los. Hinzu kommt eine saftige Geldstrafe.

Vorsicht: Der Kater am "Tag danach" ist keinesfalls auf die
leichte Schulter zu nehmen. Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur
0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Im Zweifelsfall sollten
"Spätheimkehrer" mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.

Wer die närrischen Tage feuchtfröhlich im Ausland feiern möchte,
sollte die Promillegrenzen des Landes kennen. Italien etwa erlaubt
höchstens 0,5 Promille am Steuer eines Pkw. Dies gilt auch für




Österreich, Frankreich und der Schweiz.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0) 89/7676 2956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 28.02.2011 - 10:33 Uhr
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