PresseKat - Die neue EU-Richtlinie für verbindliche Zahlungsfristen

Die neue EU-Richtlinie für verbindliche Zahlungsfristen

ID: 306008

Etwaige Auswirkungen für Schweizer Unternehmen und den Schweizer Inkassomarkt

(firmenpresse) - 26.10.2010 Die neue Richtlinie vom Oktober 2010 soll ein EU-Regelwerk aus dem Jahr 2000 modifizieren. Sie sieht unter anderem vor, dass die bisher geregelte Zahlungsfrist von 30 Tagen vertraglich auf maximal 60 Tage erhöht werden kann. Private Unternehmen können zudem Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen vereinbaren, wenn dabei keinem der Geschäftspartner ein ungerechtfertigter Schaden entsteht. Um speziell Handwerksbetriebe vor säumigen Zahlern zu schützen, wurde eine 30-Tage-Frist für die Abnahme von Leistungen eingeführt. Erst danach gilt das Zahlungsziel von 30 bzw. 60 Tagen.


Reaktionen in der EU

Generell stehen Unternehmen dieser neuen EU-Richtlinie eher skeptisch gegenüber, wie das Ergebnis einer Umfrage des Kreditversicherers Atradius unter fast 4.000 Unternehmen in 22 Ländern zeigt.

So sehen z.B. 43 Prozent der deutschen Unternehmen diese Rechtsänderung für wirkungslos an, ein Viertel erwartet sogar negative Konsequenzen. Der Grund hierfür liege darin, dass Deutsche Unternehmen schon heute deutlich kürzere Zahlungsziele setzen. Knapp ein Drittel der Deutschen erwartet auch, dass ihre Kunden demnächst unter Berufung auf die EU-Richtlinie versuchen werden, spätere Zahlungen durchzusetzen. Befürchtet wird so einerseits eine Verschlechterung der Zahlungsmoral, andererseits werden diejenigen Unternehmen einen Vorteil haben, die ihr Forderungsmanagement professionell aufgesetzt haben und längere Zahlungsziele als Verkaufsargument nutzen können.

Im Gegensatz zu den pessimistischen Einschätzungen in Deutschland sehen Unternehmen in Ländern, die traditionell mit längeren Zahlungszielen agieren, die Lage wesentlich positiver. So erwarten Unternehmen aus Spanien (64 %), Grossbritannien (61 %) und Italien (59 %) durch die neue EU-Richtlinie positive Auswirkungen auf ihr Geschäft.


Auswirkungen auf die Schweiz

Unternehmen in der Schweiz sehen die neue EU-Richtlinie gelassen bis positiv oder können keine wesentlichen Effekte auf das laufende Geschäft erkennen.





Zwar würden 40% der Schweizer Unternehmen staatlich vorgeschriebene Zahlungsfristen begrüssen, 47% sehen darin keinen Einfluss, da sie keinen bedeutsamen Geschäftsumsatz in der EU tätigen und für nur 13% ist kein Vorteil durch staatliche Regelungen zu erzielen. Andererseits sehen 66% der Unternehmen keine wirkliche Veränderung für ihr Geschäft, da bereits nach 30 Tagen (oder weniger) fakturiert wird - und sind mit dieser Einschätzung in dieser Statistik weltweit an erster Stelle zu finden.

Hinsichtlich der Veränderung der durchschnittlichen Forderungslaufzeit geben Schweizer Unternehmen an, dass diese ansteigen (20%), gleich bleiben (54%) bzw. sinken (26%) wird.

Bezüglich der Möglichkeit, wettbewerbsfähige Zahlungsziele vereinbaren zu können, sehen dies 46% der Unternehmen steigend, 61% unverändert und nur 7% sinkend.

Die Leistungsfähigkeit des firmeninternen Forderungsmanagements von Schweizer Unternehmen würde bei staatlich vorgeschriebenen Zahlungsfristen ansteigen (31%), unverändert bleiben (61%) bzw. sinken (8%), der Bedarf an externen Inkassolösungen würde dabei ansteigen (23%), sich nicht verändern (69%) bzw. sinken (8%).


Links
Forderungsmanagement
http://www.inkasso.ag/
Hilfe bei säumigen Kunden
http://www.inkasso.ag/glaeubiger-als-mandant.html
Studie zur EU-Richtlinie von Atradius
http://www.atradius.de/images/stories/101020_Atradius-Studie_zur_EU_Richtlinie%281%29.pdf

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Vorrechtliches Inkasso - Rechtliches Inkasso - Gerichtliches Inkasso - Verlustscheinmanagement

Kompetent in der Analyse, professionell in der Einbringung, leistungsstark im Service

Wir sorgen mit unserem innovativen Schuldner-Kommunikationskonzept für einen schnelleren Zahlungseingang. Unser Ziel und Anspruch ist es, dass Ihre Rechnungen als Erstes bezahlt werden. Dafür bieten wir Ihnen professionelle, effiziente und preisgünstige Inkasso-Dienstleistungen an, die durch die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle gekennzeichnet sind.



PresseKontakt / Agentur:

inkasso punkt ag
Wolfgang Jochum
Bahnstrasse 1
8274
Tägerwilen
web(at)inkasso.ag
0041716772090
http://www.inkasso.ag



drucken  als PDF  an Freund senden  Brand- und Rauchschutz auf dem Messestand von Akotherm ThomasLloyd: Intelligente Anleihe gegen Inflation
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.11.2010 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 306008
Anzahl Zeichen: 3680

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: W. Jochum
Stadt:

Tägerwilen


Telefon: 0041716772090

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die neue EU-Richtlinie für verbindliche Zahlungsfristen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

inkasso punkt ag (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

inkasso punkt ag mit neuem Service am Markt ...

Das Verfahren Inkasso Identification (Inkasso ID) wurde von der inkasso punkt ag zur optimalen Einbringung von grossvolumigen Einzelforderungen und Portfolios ab CHF 100.000 ohne Höchstgrenze auf den Schweizer Markt gebracht und steht entsprechenden ...

Telefonie im Inkasso ...

Auf Webseiten und in Broschüren von Inkassounternehmen wird häufig mit dem Einsatz des Kommunikationsmittels Telefonie als idealem Instrument für die Debitorenansprache geworben. Studien einerseits und direkte Erfahrungen aus dem Forderungsmanagem ...

Telefonie im Inkasso ...

Oft zitiert – selten konsequent & effizient eingesetzt. Auf Webseiten und in Broschüren von Inkassounternehmen wird häufig mit dem Einsatz des Kommunikationsmittels Telefonie als idealem Instrument für die Debitorenansprache geworben. St ...

Alle Meldungen von inkasso punkt ag