(ots) - Wer als Arzt, Anwalt oder Geistlicher die
Vertraulichkeit des mit ihm Besprochenen bricht, verhält sich
schändlich, unehrenhaft, standeswidrig. Die auf Geheimnisverrat
erpichte Internet-Plattform Wikileaks belässt es nicht bei einer
privaten Lumperei. Was Wikileaks macht, gleicht einem Bombenabwurf
mit Dokumenten albernen, wichtigen, staatswichtigen, jedenfalls
vertraulichen Inhalts. Hier ist zu besichtigen, wohin
verantwortungslose Freiheit führt, oder, anders ausgedrückt, was die
dunkle Kehrseite des prinzipiell hilfreichen, revolutionären Mediums
Internet ist. Die Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5
Grundgesetz) ist für eine funktionierende Demokratie lebenswichtig.
Aber auch dieses hehre Grundrecht ist nicht schrankenlos.
Geheimnisverrat etwa steht unter Strafe und nicht unter besonderem
Rechtsschutz. So wie Freiheit und Haftung etwa im Bankgewerbe aus
bitterer Erfahrung näher zueinander finden sollten, so müssten
überall verantwortungslose Freiheitskämpfer vom Schlage der
Wikileaks-Krieger zur Verantwortung gezogen werden. Wer sich nach dem
Motto: "Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter" an den
Depeschen ergötzt, bedenke das böse Ende, wenn nämlich alles Private
öffentlich würde. Unsere plärrende Zeit hat Weniges so nötig wie
Dezenz und Diskretion.
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