PresseKat - SPD begleitet Reform der Sicherungsverwahrung konstruktiv

SPD begleitet Reform der Sicherungsverwahrung konstruktiv

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SPD begleitet Reform der Sicherungsverwahrung konstruktiv

(pressrelations) - slich der Debatte zum Koalitionsentwurf zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Die SPD begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Sicherungsverwahrung konstruktiv. Der Entwurf der Koalition ist grundsaetzlich unterstuetzungswuerdig. Danach kann die Sicherungsverwahrung kuenftig nur noch mit dem Urteil oder unter Vorbehalt mit dem Urteil verhaengt werden. Nur zum Teil wird jedoch das Versprechen eingeloest, im Gegenzug die nachtraegliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen.

Die Bedenken, die Schwarz-Gelb zur Abschaffung der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung veranlassen, werden im Entwurf bei bestimmten Altfaellen allerdings ueber Bord geworfen. Es geht um jene Taeter, die ihre Taten bereits vor Inkrafttreten der jeweiligen neuen Gesetzesfassungen begangen haben. Fuer sie bestimmt der Entwurf lapidar die Weitergeltung des bisherigen Rechts. Bei Alt- und Neufaellen ist das geplante Gesetz somit widerspruechlich.

Vollkommen offen gelassen hat Schwarz-Gelb die Frage, wie sie mit der Sicherungsverwahrung fuer Jugendliche verfahren will. Es waere aber nicht nachvollziehbar, wenn die in der Entwurfsbegruendung geaeusserten Bedenken gegen die Rechtmaessigkeit der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung nicht auch zu einer Neuregelung der Sicherungsverwahrung auch im Jugendgerichtsgesetz fuehren.

Grundsaetzlich zu begruessen ist, dass der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung beschraenkt werden soll. Aber auch hier eben nur grundsaetzlich. Denn mit Hilfe einer entsprechenden Generalklausel und entgegen anderslautenden Ankuendigungen will Schwarz-Gelb dann doch die Sicherungsverwahrung auch bei Eigentums- und Vermoegensdelikten gelten lassen. Die Sicherungsverwahrung muss aber schweren und schwersten Gewalt- und Sexualverbrechen vorbehalten bleiben.

Die Gesellschaft muss vor denjenigen geschuetzt werden, die infolge des Urteils des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte von Dezember 2009 aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden. Auf duennes Eis begibt sich Schwarz-Gelb allerdings mit dem Vorschlag eines neuen Gesetzes zur Unterbringung psychisch gestoerter Gewalttaeter. Duenn ist hier der Begriff der "psychische Stoerung". Diese Stoerung ist nach dem Entwurf Voraussetzung fuer eine Therapieunterbringung. Der Begriff wird allerdings nicht definiert. Es ist aber notwendig, zu wissen, was hier gemeint ist. Ist ein gefaehrlicher Gewalttaeter "psychisch krank" - also unzurechnungsfaehig -, dann duerfte man ihn mit dem Urteil gar nicht erst ins Gefaengnis stecken, sondern muesste ihn gleich in die Psychiatrie einweisen. Zu fragen ist daher, ob es einen Regelungsspielraum gibt, um einen zurechnungsfaehigen - weil nicht psychisch kranken - Gewalttaeter mit dieser neuen Form der Unterbringung aus dem Verkehr zu ziehen.





Diese und eine Reihe weiterer Punkte gilt es, bei der Expertenanhoerung am 10. November zu beleuchten. Auch wenn Eile Not tut: bei der Auswertung der Stellungnahmen der Experten sollten wir uns die noetige Zeit nehmen und es gruendlich tun.


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Datum: 29.10.2010 - 14:45 Uhr
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