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Neuartiger Lehrgang: Gleichbehandlungsmanager/in

ID: 22144

(firmenpresse) - Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Es bringt für alle Unternehmen und die Öffentliche Verwaltung gravierende Änderungen mit sich.

Nach dem AGG muss jedes Unternehmen - je nach Grösse und Anzahl seiner Betriebsstätten - eine oder mehrere Beschwerdestellen einrichten.
Dort können sich die Beschäftigten beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Kollegen oder Dritten wegen eines im AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde muss daraufhin inhaltlich korrekt geprüft, sorgfältig dokumentiert und nach den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns einwandfrei weiter bearbeitet werden.
Um diese Aufgaben zu leisten, sind vertiefte Kenntnisse der Vorschriften des AGG und anderer Rechtsnormen erforderlich. Darüber hinaus sind bestimmte ethische Grundsätze wegen der besonderen "Vermittlerstellung" zu beachten.

Einer Beschwerde liegt stets ein Konflikt zugrunde. Deswegen liegt es im betriebswirtschaftlichen Interesse eines Unternehmens und der darin arbeitenden Menschen, dass eine Beschwerde mit möglichst kosten- und human-resource-sparenden Methoden so früh wie möglich deeskaliert wird.
Der Inhaber einer Beschwerdestelle muss deshalb gezielt auf den Umgang mit dem AGG und den in diesem Zusammenhang auftretenden Konflikten vorbereitet werden.

Zur fundierten Beurteilung von Benachteiligungen muss der künftige "Gleichbehandlungsmanager/in" intensiv die juristischen Falllösetechniken zum AGG trainieren, ohne dazu juristischen Hintergrund zu benötigen. Gleichzeitig wird er dazu ausgebildet, die in der betrieblichen Praxis auftretenden Konfliktpotenziale frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu lösen. Für diesen Zweck erlernt der künftige "Gleichbehandlungsmanager/in" die Technik und Anwendung des professionellen Konfliktverhandelns.
Die Teilnehmer des Lehrgangs können nach der erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung sicher und fundiert die häufigsten Schwierigkeiten im arbeits- und zivilrechtlichen Bereich des AGG lösen. Und sie sind dazu qualifiziert, gleichzeitig eine Funktion als "Stabstelle" für das AGG im Unternehmen wahrzunehmen und Konflikte zu lösen. Denn je fundierter die Ausbildung des AGG-Experten, desto kostensparender ist die Ausstrahlung seines Amtes für das gesamte Unternehmen.





Vor diesem Hintergrund ist die Ausbildung zum Gleichbehandlungsmanager/in damit auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes!
Weitere Informationen können auf der Website www.gleichbehandlungsmanager.de abgerufen werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: actunis
Datum: 16.08.2006 - 09:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Öffentlicher Dienst


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Freigabedatum: 16.08.2006

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