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Amsterdamer Gericht macht Weg frei für europaweite Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell; Europäische Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von EUR 880 Mio. gegen Scania

ID: 1536366

(ots) -

Die Europäische Kommission (EK) hat gegen Scania aufgrund der
Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 - 2011 eine Geldbuße
in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt. Es handelt sich dabei um die
zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von
der Kommission auferlegt worden ist. Das Bezirksgericht Amsterdam hat
in einer am Freitag, den 22. September 2017 veröffentlichten
Grundsatzentscheidung das Modell der Abtretung von Ansprüchen
befürwortet, wonach die Opfer von Kartellrechtsverstößen aus ganz
Europa ihre Forderungen in einen einzigen Rechtsstreit bündeln
können, um Schadensersatz für die aufgrund von Kartellabsprachen
'überhöhten Preise' zu erwirken. Eine derart klare Unterstützung von
Seiten der Gerichte für dieses Modell der gebündelten Sammelklage
macht es wahrscheinlich, dass die Niederlande zur zentralen
Anlaufstelle der gerichtlichen Zuständigkeit für die
gesamteuropäischen Schadensersatzansprüche werden, die aus dem
Lkw-Kartell erwachsen. Da sowohl DAF als auch Iveco ihren Sitz in den
Niederlanden haben, fällt die Geltendmachung von
Schadensersatzforderungen gegen alle Kartellmitglieder in den
Zuständigkeitsbereich der niederländischen Gerichte. Die sechs
Lkw-Hersteller haben ihren Rechtsbeistand in den Niederlanden bereits
dementsprechend instruiert.

Hintergrund - Geldbußen in Rekordhöhe

Die Europäische Kommission hat gegen Scania aufgrund der
Beteiligung am Lkw-Kartell im Zeitraum von 1997 - 2011 eine Geldbuße
in Höhe von EUR 880 Mio. verhängt. Es handelt sich dabei um die
zweithöchste Geldbuße, die einem einzelnen Unternehmen bislang von
der Europäische Kommission auferlegt worden ist. Bei der Festsetzung
der Geldbuße trug die Europäische Kommission der 'Schwere des
Verstoßes', dem Umsatz von Scania mit Lastkraftwagen und der




geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.[1]

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2016 gegen die
Lkw-Hersteller Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF eine Geldbuße in
Höhe von EUR 2,93 Mrd. festgesetzt.[2] Gegen MAN wurde keine Geldbuße
verhängt, da das Unternehmen die Europäische Kommission im September
2010 über die Existenz des Kartells informiert hatte. Nach einer
mehrmonatigen Untersuchung führte die Europäische Kommission am 25.
Januar 2011 unangekündigte Durchsuchungen der Geschäftsräume bei den
anderen beteiligten europäischen Lkw-Herstellern durch.

Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF haben, nachdem sie offiziell
ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür
übernahmen, eine Reduzierung der Geldbuße um 10% erhalten. Trotz
dieser Reduzierung handelt es sich bei der gegen Daimler verhängten
Strafzahlung von EUR 1 Mrd. um die höchste Kartellbuße, die jemals
von der Kommission gegen ein Unternehmen festgesetzt wurde.

Da Scania keine formellen Aussagen hinsichtlich der Beteiligung am
Kartell gemacht hatte, zog sich die Untersuchung der Kommission über
einen längeren Zeitraum hin, Scania kam aus diesem Grund auch nicht
für die Reduzierung der Geldbuße um 10% in Frage.

Am Dienstag, den 26. September erklärte EU-Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager "Dieses Kartell hat eine ganz erhebliche Zahl von
Güterkraftverkehrsunternehmen in Europa beeinträchtigt, da mehr als
90 Prozent aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren
Lastkraftwagen von Scania oder einem anderen an dem Kartell
beteiligten Lkw-Hersteller produziert werden.....Anstatt ihre Preise
untereinander abzustimmen, hätten die Lkw-Hersteller miteinander
konkurrieren sollen".

Grundsatzentscheidung des Amsterdamer Gerichts

Das Bezirksgericht Amsterdam hat in einer am Freitag, den 22.
September 2017 veröffentlichten Grundsatzentscheidung das Modell der
Abtretung von Ansprüchen befürwortet, wonach die Opfer von
Kartellrechtsverstößen aus ganz Europa ihre Forderungen in einen
einzigen Rechtsstreit bündeln können, um Schadensersatz für die
aufgrund von Kartellabsprachen 'überhöhten Preise' zu erwirken. Die
Entscheidung fiel in der von der führenden niederländischen Kanzlei
BarentsKrans im Namen der Geschädigten des Luftfrachtkartells im
Zeitraum von 1999 - 2006 gegen KLM, Air France, Lufthansa und British
Airways angestrengten Schadensersatzklage.

Die gebündelten Ansprüche der durch die Kartellrechtsverstöße
Geschädigten werden von BarentsKrans abgewickelt und von Claims
Funding Europe und der US-Kanzlei Grant & Eisenhofer finanziert.

Martin Hyde, Leiter von Claims Funding Europe, sagte "Sowohl das
Ausmaß als auch die Dauer des europäischen Lkw-Kartells sind enorm.
Unternehmen in ganz Europa wurden davon hart getroffen.

Martijn van Maanen, Partner bei BarentsKrans für Kartellsachen:
"Diese wichtige Entscheidung des Amsterdamer Gericht hat den Weg
geebnet und kann den Standort Niederlande zur zentralen Anlaufstelle
für die Streitigkeiten zwischen den Lkw-Herstellern und den Opfern
ihrer illegalen Preisabsprache machen".

1. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3502_en.htm

2. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2582_en.htm



Pressekontakt:
Martin Hyde
Director
Claims Funding Europe: mhyde(at)claimsfundingeurope.eu Tel:
+353-1775-9506 oder (m) +353-87-1499877

Martijn van Maanen
Partner
BarentsKrans
martijn.vanmaanen(at)barentskrans.nl Tel: +31-70-3760684

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Datum: 03.10.2017 - 14:26 Uhr
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