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Insolvenzanfechtung: BGH-Richter Pape sieht mehr Unklarheiten und weniger Rechtssicherheit nach der Reform

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Anfechtungsrechtsexperte Dr. Olaf Hiebert sieht Wirkungslosigkeit des neuen Gesetzes und gestiegene KomplexitÀt nach der Reform / GlÀubiger können Risiken einer Insolvenzanfechtung nach der Reform noch weniger einschÀtzen

(PresseBox) - Die Erwartungen der IndustrieverbĂ€nde an die Reform der Insolvenzanfechtung waren groß. Im Rahmen der Anfechtung forderten Insolvenzverwalter eigentlich berechtigte Zahlungen fĂŒr Lieferungen und Dienstleistungen von Unternehmen zurĂŒck, wenn der Kunde spĂ€terin die Insolvenz ging. Die ausufernden RĂŒckforderungen sollten mit der Reform gestoppt werden. Anfang April trat das neue Gesetz in Kraft. Nun mehren sich die Stimmen, die eine Verschlechterung fĂŒr Unternehmer befĂŒrchten.Von einer verbesserten Rechtssicherheit und -klarheit sei man meilenweit entfernt und die Praxis werde vor eine Vielzahl neuer Probleme gestellt, kritisiert Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof, im Steuermagazin nwb (NWB Nr. 37 vom 11.09.2017) die Auswirkungen der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts. Zudem stellt das Mitglied des fĂŒr das Insolvenzrecht zustĂ€ndigen IX. Senats klar, dass der Gesetzgeber im Wesentlichen nur die bisherige BGH-Rechtsprechung umgesetzt habe und zentrale Änderungen der Reform das Anfechtungsrisiko nicht verringern.Ähnlich sieht das der Anfechtungsrechtsexperte Dr. Olaf Hiebert von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, der die Wirkungslosigkeit des neuen Gesetzes und die gestiegene KomplexitĂ€t nach der Reform anmahnt: ?Die maßgeblichen Vorschriften wurden entweder nicht geĂ€ndert oder so erheblichund zugleich wirkungslos verkompliziert, dass die Rechtsunsicherheiten zunehmen. Die Änderung wird die Gerichte ĂŒber viele Jahre beschĂ€ftigen und bietet Insolvenzverwaltern zahlreiche Möglichkeiten, die Vorschriften zu Lasten der GlĂ€ubiger zu interpretieren.?Eine Neuerung ist die VerkĂŒrzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre. Rund 90 Prozent der Verfahren betrafen jedoch schon heute den Anfechtungszeitraum von vier Jahren. Die neue Reform schließt damit gerade einmal zehn Prozent der Verfahren aus. Auch das geĂ€nderte BargeschĂ€ftsprivileg lĂ€uft ins Leere. Ein solcher als BargeschĂ€ft bezeichneter Leistungsaustausch liegt nur vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung maximal 30 Tage liegen. Dass zwischen Warenlieferung oder Dienstleistung und der Bezahlung der Rechnung nur 30 Tage vergehen, ist aber branchenĂŒbergreifend absolut unĂŒblich.Nach der Reform sollen zudem Ratenzahlungen oder andere Zahlungserleichterungen kein Indiz mehr dafĂŒr sein, dass der GlĂ€ubiger eine ZahlungsunfĂ€higkeit seines Kunden kannte. Die Klarstellung im Gesetz hat jedoch kaum Auswirkungen bei Anfechtungsprozessen, da Anfechtungen höchst selten allein auf Ratenzahlungen gestĂŒtzt werden. Es mĂŒssen immer alle Beweisanzeichen beachtet werden, wenn geprĂŒft wird, ob der GlĂ€ubiger bei der Zahlung wusste, dass der Schuldner zahlungsunfĂ€hig ist. ?Eine grundlegende Abkehr von der Rechtsprechung des BGH ist hier nicht zu erkennen?, erklĂ€rt BGH-Richter Prof. Pape.Die Reform der Insolvenzanfechtung wird laut Expertenmeinung die Probleme fĂŒr die am Wirtschaftsleben Beteiligten nicht lösen. Vor allem mittelstĂ€ndische Unternehmen, aber auch Vermieter und Berater tragen weiterhin ein nahezu unverĂ€ndertes Anfechtungsrisiko (vgl. z.B. Hiebert in: KSI 2017, Seiten 113 bis 118). ?Die Äußerungen von Prof. Pape verdeutlichen, dass eskeine Verbesserung der Rechtssicherheit fĂŒr die GlĂ€ubiger geben wird. Das bestĂ€tigen auch unsere Erfahrungen, die wir in Prozessen nach Inkrafttreten der Reform gemacht haben?, so Dr. Hiebert. Der Anfechtungsexperte befĂŒrchtet zudem, dass angesichts der Rechtsunsicherheiten der Druck auf GlĂ€ubiger steigen werde, Vergleiche mit dem Insolvenzverwalter zu schließen. Deshalb sei es zwingend notwendig, schon in der normalen GeschĂ€ftsbeziehung die Weichen richtig zu stellen, um eine Insolvenzanfechtung zu vermeiden.Oft werde schon bei der Vertragsgestaltung der Grundstein fĂŒr ein erhöhtes Anfechtungsrisiko gelegt. Der Kaufvertrag sollte deshalb so gestaltet sein, dass der Kunde pĂŒnktlich zahlen kann. Wenn dagegen frĂŒhzeitig klar wird, dass der Kunde erst zu einem viel spĂ€teren Zeitpunkt zahlen kann, beispielsweise, weil dessen Auftraggeber erst leisten muss, sollten lange Zahlungsziele vereinbart werden, damit der Schuldner nicht in Verzug kommt. ?Möchte der Kunde zu einem spĂ€teren Zeitpunkt zahlen als ursprĂŒnglich vereinbart, sollte die Stundung schriftlich oder per E-Mail erfolgen, damit sie fĂŒr einen erst viele Jahre spĂ€ter kommenden Gerichtsprozess dokumentiert ist?, erklĂ€rt Dr. Olaf Hiebert von Buchalik Brömmekamp.Als Beratungsgesellschaft fĂŒr Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelstĂ€ndische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. InterdisziplinĂ€r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen fĂŒr mittelstĂ€ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als Beratungsgesellschaft fĂŒr Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelstĂ€ndische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. InterdisziplinĂ€r arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen fĂŒr mittelstĂ€ndische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.



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Datum: 07.09.2017 - 15:34 Uhr
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