PresseKat - EANS-Hauptversammlung: AT& S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft / Ergebnis

EANS-Hauptversammlung: AT& S Austria Technologie und Systemtechnik
Aktiengesellschaft / Ergebnisse zur Hauptversammlung

ID: 1508275

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06.07.2017

Die heutige 23. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie und
Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,10
je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen. Ex-
Tag ist der 25. Juli 2017, Nachweisstichtag der 26. Juli 2017 und
Dividendenzahltag der 27. Juli 2017.

In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 die Entlastung erteilt.

Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die
Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2016/17 mit insgesamt EUR 322.360,-
festgelegt.

Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18
wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

Weiters wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom 9.
Juli 2015 zu Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und
die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, widerrufen und gleichzeitig der Vorstand
ermächtigt, a) gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
Beschussfassung der Hauptversammlung, b) eigene Aktien der Gesellschaft im
Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, c) zu einem
niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,




und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb
von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§66 Aktiengesetz). Der
Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine
sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.

Schließlich wurde die durch Beschluss der 21. ordentlichen Hauptversammlung vom
9. Juli 2015 zu Punkt 10. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung
eigener Aktien widerrufen und gleichzeitig der Vorstand gemäß §65 Abs 1b AktG
für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5.
Juli 2022, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern
oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur
Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen,
Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur
Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als
Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen
Vermögenswerten, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu
verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder
teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke
ausgeübt werden kann.



Rückfragehinweis:
Elke Koch, Director Investor Relations & Communications
Tel: +43 3842 200-5925; Mobil: +43 676 8955 5925; e.koch(at)ats.net

Marina Konrad, Head of Corporate Communications
Tel: +43 3842 200-5423; Mobil: +43 676 8955 5423; m.konrad(at)ats.net

Ende der Mitteilung euro adhoc
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