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Psychotherapeuten: 70 bis 100 Millionen Euro zusätzlich für schnellere Versorgung - mehr Transparenz: Sprechstundenhilfen nicht nur abrechnen, auch einstellen

ID: 1474396

(ots) - Zu den aktuell von einigen Lobbygruppen der
Leistungserbringer gegenüber den Medien gestreuten unkorrekten Fakten
zu einer drohenden schlechteren Versorgung psychisch kranker Menschen
("FAKE NEWS") stellt der BKK Dachverband richtig:

70 - 100 Mio. Euro mehr - eine Extra-Honorarsteigerung von
mindestens 3,4 Prozent

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen zur Finanzierung der neuen
psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunde und Akutbehandlung)
aus den Mitgliedsbeiträgen ihrer Versicherten zusätzlich mindestens
70 Millionen Euro bereit. Je nach Mengenentwicklung der neuen
Leistungen können künftig bis zu 100 Millionen Euro anfallen. Damit
soll vor allem erreicht werden, dass psychisch Kranke die oft sehr
dringlich benötigten psychotherapeutischen Erstgespräche und dann
auch einen Therapieplatz endlich schneller bekommen. "Für die
Psychotherapeuten bedeutet dies ab April 2017 eine außerplanmäßige
Honorarsteigerung von mindestens 3,4 Prozent, die zusätzlich zu den
jährlichen Honorarsteigerungen von der Solidargemeinschaft finanziert
werden", stellt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, fest.

"Wir begrüßen, dass mit der nun vereinbarten Honorierung für die
Akutversorgung und psychotherapeutische Sprechstunden die Reform der
ambulanten Psychotherapie erfolgreich abgeschlossen ist. Versicherte
sollen nun - fristgerecht ab dem 1. April 2017 - endlich einen
schnelleren Zugang zum Psychotherapeuten bekommen", so Knieps weiter.

Neu: Verpflichtung zur Terminvermittlung, Akutversorgung möglichst
erst ambulant

In der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob
weitergehender Behandlungsbedarf besteht und falls ja, welche
therapeutische Versorgung im Einzelfall benötigt wird.
Psychotherapeuten sind zur Bereitstellung von Sprechstunden
verpflichtet und die Terminservicestellen der Kassenärztlichen




Vereinigungen vermitteln entsprechende Termine. In der neuen
Akutversorgung sollen dringend Behandlungsbedürftige beispielsweise
vor einer Krankenhauseinweisung bewahrt werden.

Psychisch kranke Patienten und ihre Angehörigen brauchen seriöse
Informationen

"Mit Blick auf die Patienten und ihre Angehörigen wirken über
Medien ausgetragene Kommentare über als unzulänglich empfundene
Honorarabschlüsse geradezu zynisch", kommentiert Franz Knieps die
jüngsten "Fakten". Dies betrifft insbesondere den von
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV) heftig beklagten erheblichen administrativen
Mehraufwand für psychotherapeutische Praxen zur Einrichtung des
Sprechstundenangebots.

Knieps kommentiert: "Die normativen Personalkosten zur
Beschäftigung einer Halbtagskraft, gerade für die neuen Leistungen
Sprechstunde und Akutversorgung, werden von den Krankenkassen
finanziert. Es stimmt nicht, dass die einzelne Leistung nunmehr
schlechter bezahlt wird - pro Gesprächsminute mit dem Patienten
werden die neuen Leistungen genauso gut vergütet wie bisherige
Therapiesitzungen. Einziger Unterschied: Da der Therapeut den
Patienten noch nicht kennt, benötigt er für diese Sprechstunde,
anders als bei Stammpatienten, keine gesonderte Vorbereitungszeit."

Sprechstundenhilfen sollte es real geben, nicht nur für die
Abrechnung mit den Kassen

Die erforderliche Terminkoordination durch eine Halbtagskraft wird
durch einen Strukturzuschlag vollständig finanziert. Dabei ist nicht
einmal der Nachweis erforderlich, ob diese überhaupt eingestellt
wurde. Franz Knieps: "Hier brauchen wir noch eine klare und
verbindliche gesetzliche Regelung für mehr Transparenz. Es kann und
darf nicht sein, dass Sprechstundenhilfen von der Solidargemeinschaft
finanziert werden, die es im Zweifel gar nicht gibt."

Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 78
Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn
Millionen Versicherten.



Pressekontakt:
BKK Dachverband e.V.
Christine Richter
Pressesprecherin
TEL (030) 2700406-301
FAX (030) 2700406-222
E-Mail: christine.richter(at)bkk-dv.de

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Datum: 31.03.2017 - 10:18 Uhr
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