(ots) - Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit
sein, einem süchtigen Menschen auf seinen eigenen Wunsch hin von
seiner Droge - in diesem Fall das Glücksspiel - fernzuhalten. Geht in
NRW aber nicht. Zumindest nicht in Spielhallen, in Spielbanken
allerdings schon.
So unhaltbar die Gesetzeslage anmutet, so unverständlich erscheint
der Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld. Denn es ist ja nicht
so, dass die Espelkamper Gauselmann-Gruppe sich dem Spielerschutz
entzieht. Im Gegenteil: Mit der Gesichtserkennung (Face-Check) will
sie landesweit ein elektronisches System für Menschen einführen, die
sich selbst vom Automatenspiel ausschließen lassen möchten. Das
geschieht jedoch, anders als in anderen Bundesländern, auf
freiwilliger Basis. Deshalb hat der Fachverband Glücksspielsucht
geklagt. Zudem hält er die Face-Check-Kontrolle für »nicht
ausgereift«.
Das Land muss jetzt für Klarheit sorgen, indem es wie andere
Bundesländer eine verbindliche Gesetzesregelung für eine Selbstsperre
in Spielhallen schafft - zum Schutz aller Spielsüchtigen.
Nachbessern, bitte!
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