PresseKat - Neue Westfälische (Bielefeld): Selbstfahrende Autos Vorsicht geboten Wolfgang Mulke, Berlin

Neue Westfälische (Bielefeld): Selbstfahrende Autos
Vorsicht geboten
Wolfgang Mulke, Berlin

ID: 1474212

(ots) - Die deutsche Autoindustrie braucht dringend
Verkaufsargumente. Die Entwicklung selbstfahrender Fahrzeuge ist dazu
durchaus geeignet. Damit die Technologie, bei der Computer die
Steuerung der Autos übernehmen, auch praxistauglich werden kann, muss
sie allerdings zuerst auf der Straße ausprobiert werden. Dafür hat
die Bundesregierung jetzt einen ersten gesetzlichen Rahmen
geschaffen. Das ist gut so. Weniger gut ist ein anderer Aspekt der
Regelung. Die ersten Fahrer der neuen Fahrzeuggeneration werden als
Versuchskaninchen missbraucht. Wenn etwas schief läuft mit der
Technik, und es zu einem Unfall kommt, droht den Fahrern die Haftung
für entstandene Schäden. Dies bestreitet der Verkehrsminister
Alexander Dobrindt (CSU) zwar. Doch sind die entsprechenden Passagen
des Gesetzes so schwammig formuliert, dass es bei der Klärung der
Schuldfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit in einigen Fällen zu
Rechtsstreitigkeiten kommen wird. Die Bundesregierung überlässt die
Präzisierung des Gesetzes den Gerichten. Bis dahin werden die Kunden
zunächst am Risiko der Technologie beteiligt. Daher ist Vorsicht
geboten, wenn man sich auf die technologischen Spielereien im Auto
einlässt. Bis die ersten vollautomatischen Autos auf unsere Straßen
kommen, sind noch weitere Fragen zu klären und Fälle gesetzlich zu
regeln. Noch immer fehlt es an ethischen Standards für alle
Eventualitäten, zum Beispiel, wenn das Auto Hindernissen ausweichen
muss. Das Motto "Sachschaden vor Personenschaden" deckt längst nicht
alle denkbaren Problemfälle ab. Die eingesetzte Ethikkommission hat
noch keine Empfehlung vorgelegt für den Fall, dass sich das Auto bei
zwei menschlichen Hindernissen entscheiden muss, welche Person es
umfährt. Auch die Frage, wer welchen Zugriff auf die vom Fahrer
zwangsläufig gesammelten Daten hat, ist nicht abschließend geklärt.




Datenschützer hatten zuletzt große Bedenken angemeldet. Die jetzt
verabschiedete Regelung kann nur ein Anfang sein. Die wichtigsten
Fragen sind damit noch nicht geklärt.



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Datum: 30.03.2017 - 19:00 Uhr
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