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"Hasskriminalität" im Netz: Aufklärung und effektive Strafverfolgung statt Einschränkung der Freiheitsrechte

ID: 1474095

(ots) - Stellungnahme des Fachbereichs "Informatik und
Gesellschaft" der Gesellschaft für Informatik zum Referentenentwurf
für ein "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen
Netzwerken" (NetzDG)

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist die größte und
wichtigste Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum
und sieht sich in der Verantwortung, Diskurse über gesellschaftliche
Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnik mit der
Öffentlichkeit zu führen. Die Debatte um "Hasskriminalität" im
Internet ist eng verbunden mit der zunehmenden Bedeutung sozialer
Netzwerke im öffentlichen Meinungsdiskurs. Mit dem Referentenentwurf
für ein "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen
Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sollen den Betreibern von
Internetplattformen Vorgaben für das Beschwerdemanagement gemacht,
eine regelmäßige Berichtspflicht auferlegt und Fristen für die
Löschung rechtswidriger strafrechtsrelevanter Inhalte gesetzt werden.
Das Gesetz sieht zudem Bußgeldvorschriften vor für den Fall, dass
diese nicht eingehalten werden.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Deshalb begrüßt die GI
grundsätzlich die Bemühungen von Politik und Wirtschaft, gegen
rechtswidrige und strafbare Inhalte im Netz vorzugehen. Der
Referentenentwurf für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist
aus Sicht der GI allerdings - bis auf die Informationspflicht für
Unternehmen - äußerst kritisch zu bewerten, da es Freiheitsrechte
massiv einschränkt und große Rechtsdurchsetzungsprobleme mit sich
bringt. Die GI fordert deshalb, das Gesetz zu verwerfen. Die
Bundesregierung sollte stattdessen folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Die Rechtsdurchsetzung bestehender Gesetze soll den
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mit der entsprechenden




Expertise vorbehalten bleiben.

2. Gesellschaftliche Akteure, die mit ihrem Engagement eine
lebendige, auf demokratischen Werten basierenden Debattenkultur im
Netz stärken, müssen besser unterstützt werden.

3. Eine rechtskonforme Debattenkultur im Internet muss mit
Bildungs- und Informationsangeboten gefördert werden.

4. Es müssen Empfehlungen für oder gegen die Nutzung bestimmter
"social media"-Angebote ausgesprochen werden - analog zur Empfehlung
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für
Browsernutzung.

5. Die Betreiber von Internetplattformen müssen anderweitig
verpflichtet werden, die Transparenz ihrer Netzwerkaktivitäten zu
erhöhen z.B. indem diese regelmäßig Transparenzberichte erstellen
(beanstandete Inhalte / gelöschte Inhalte / Datum der Anzeige / Datum
der Löschung / Grund der Löschung).

Stefan Ullrich, der Sprecher der GI-Fachgruppe "Informatik und
Ethik": "Der juristisch wie linguistisch schwammige Begriff der
'Hasskriminalität' im Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
öffnet der Einschränkung von Freiheitsrechten Tür und Tor. Und wir
sehen große Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung des Gesetzes.
Denn die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz scheitert nicht an
fehlenden Gesetzen, sondern an Fragen der Zuständigkeit sowie an der
personellen wie technischen Ausstattung der
Strafverfolgungsbehörden."

Die GI sieht es zudem als äußerst kritisch an, dass die
Rechtsdurchsetzung auf Unternehmen verlagert und damit privatisiert
wird. Agata Królikowski, Präsidiumsmitglied der GI: "Wenn die Prüfung
von rechtswidrigen Inhalten den Unternehmen überlassen wird und
entsprechende Bußgelder bei Nicht-Löschung drohen, ist davon
auszugehen, dass Meinungsäußerungen eher gelöscht werden, ohne dass
eine Prüfung nach Strafbarkeitskriterien erfolgt."

Die Gesellschaft für Informatik hält ihre Mitglieder an, sich
nicht nur an geltendes Recht zu halten, sondern darüber hinaus ihr
Handeln an moralischen Prinzipien auszurichten, wie sie
beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
formuliert sind. Neben der Menschenwürde und den
Persönlichkeitsrechten sind es insbesondere die Freiheitsrechte, die
eine lebenswerte Gesellschaft prägen. Die GI sieht insbesondere die
Teile des Gesetzesentwurfs kritisch, die diese Freiheitsrechte massiv
einschränken und kritisiert, dass Plattformbetreibende für moralische
Verfehlungen einzelner User in juristische Haftung genommen werden
sollen.

Jens-Martin Loebel, Sprecher des GI-Fachbereichs "Informatik und
Gesellschaft": "Anstatt gesellschaftliche Diskurse im Internet durch
neue Gesetze einzuschränken, sollten Parlament und Regierung mit der
Zivilgesellschaft den etwas anstrengenderen Weg der Aufklärung und
Bildung beschreiten. Vor allem bedarf es einer guten Medienkompetenz,
die als eigene Kompetenz neben den technischen Kompetenzen und einer
informatischen Grundbildung steht."

Die Stellungnahme der Gesellschaft für Informatik zum
Referentenentwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes finden Sie unter
folgendem Link: www.gi.de/Stellungnahme_NetzDG

Über die Gesellschaft für Informatik e.V.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit rund 20.000
persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte und
wichtigste Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum
und vertritt seit 1969 die Interessen der Informatikerinnen und
Informatiker in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung,
Gesellschaft und Politik. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven
Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und
Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik. Weitere
Informationen finden Sie unter www.gi.de.



Pressekontakt:

Daniel Krupka
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Hauptstadtbüro im Spreepalais
Anna-Louisa-Karsch-Str.2, 10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30/7261566-15
Fax: +49 (0)30/7261566-19
Mail: daniel.krupka(at)gi.de
Web: www.gi.de

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Datum: 30.03.2017 - 15:20 Uhr
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