PresseKat - Ikea missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte: Deutsche Umwelthilfe verkla

Ikea missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte:
Deutsche Umwelthilfe verklagt Einrichtungskonzern

ID: 1449859

(ots) - Ikea verweigert rechtswidrig die Rücknahme alter
Elektrogeräte und lässt Verbraucher mit schadstoffhaltigem
Elektroschrott allein - Schwedische Möbelhauskette weigert sich,
zukünftig weitere Gesetzesverstöße auszuschließen - DUH reicht Klage
vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein - Umweltschutzverband
fordert endlich behördliche Kontrollen

Ikea verstößt massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene
Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. Das ist das Ergebnis
von Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der schwedische
Einrichtungskonzern verweigerte dabei rechtswidrig die Rücknahme von
Elektrokleingeräten, wie beispielsweise Energiesparlampen und
informierte zudem nicht korrekt über die eigenen Rücknahmepflichten.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet
Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über die
Rückgabemöglichkeiten. Weil Ikea sich weigerte, gegenüber der DUH
eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße
abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun
Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein.

"Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen
verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Ikea, der größten
Haushaltsmöbelmarke der Welt, schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt-
und Verbraucherrecht übersehen. Wir erleben einen typischen Fall von
Greenwashing: auf seinen Internetseiten bewirbt Ikea seinen vollen
Einsatz für eine nachhaltigere Zukunft. Das passt jedoch nicht mit
den festgestellten Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur
Rücknahme alter Elektrogeräte zusammen. Zudem weigert sich der
Konzern, seinen Rechtsverstoß zuzugeben und eine Wiederholung für die




Zukunft auszuschließen. Es kann nicht sein, dass Ikea sich
Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt und Verbraucher verschaffen
will. Dagegen gehen wir nun gerichtlich vor", sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Zudem müssten die Behörden
endlich ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die
korrekte Umsetzung des ElektroG gewährleisten.

"Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, zum Beispiel
Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus. Sie gehören
daher nicht in den Hausmüll. Sie können gemäß dem ElektroG im Handel
oder bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler sind
gesetzlich dazu verpflichtet Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten
zu informieren - was Ikea jedoch nicht macht. Unsere Testbesuche
ergaben Verstöße gegen die Informationspflichten nach dem
Elektrogesetz. Durch die schlechte Informationspraxis wissen viele
Kunden noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte
zurückgeben können", kritisiert der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH fordert Ikea auf, Kunden korrekt zu informieren und zudem
vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im
Internetauftritt und dem Produktkatalog sollte Ikea über die
Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren.

Hintergrund:

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer
Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und
kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von
Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden - sie
können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als bei denen
sie gekauft wurden.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß
gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um
dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der
WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen
verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll
sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe
umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Zudem soll verhindert werden, dass Verbraucher durch unsachgerechte
Entsorgung Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden.

Links: Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der
Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://ots.de/sgCTa

Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme
von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://ots.de/xsRc7

Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
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Datum: 30.01.2017 - 10:56 Uhr
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