PresseKat - Kaution verzögert zurück / Vermieter durfte "eine angemessene Frist" beanspruchen (FOTO)

Kaution verzögert zurück / Vermieter durfte "eine angemessene Frist" beanspruchen (FOTO)

ID: 1449728

(ots) -
Grundsätzlich gibt es keinen Zweifel daran, dass eine Kaution nach
Ende des Mietverhältnisses nicht unangemessen lange beim Vermieter
verbleiben darf. Allerdings muss man ihm wenigstens so viel Zeit
geben, dass er über einen eventuellen Einbehalt zur Abdeckung von
Ansprüchen entscheiden kann. Genau darum stritten die
Vertragsparteien im konkreten Fall. Es ging unter anderem um zwei
nicht bezahlte Mieten, um eventuelle Schadenersatzforderungen des
Eigentümers - und eben um besagte Kaution. Die zuständige Richterin
war nicht der Meinung, dass man die nicht bezahlten Mieten mit der
Kaution verrechnen könne. Sie verurteilte die Mieterin nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, diese
Mieten zunächst zu bezahlen. Das habe nichts mit der Kaution zu tun.
Wie viel Zeit der Vermieter zur Rückzahlung dieser einbehaltenen
Summe benötige, das hänge "von den Umständen des Einzelfalles ab".
Diese könnten so beschaffen sein, "dass mehr als sechs Monate für den
Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind". (Amtsgericht
Calw, Aktenzeichen 8 C 148/16)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi Klarheit ist gefragt / Bei der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2017 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1449728
Anzahl Zeichen: 1556

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kaution verzögert zurück / Vermieter durfte "eine angemessene Frist" beanspruchen (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-02-mietkaution.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-02-mietkaution.jpg