(ots) - "Jetzt ist es soweit. Der Entsorgungsnotstand für
Styroporabfälle ist auf den Baustellen angekommen, weil
Verbrennungsanlagen diese Abfälle nicht mehr annehmen. Die
Entsorgungsunternehmen holen dieses Material erst gar nicht mehr von
den Baustellen ab. Damit droht die gesamte Baustellenlogistik
zusammenzubrechen. Zeitliche Verzögerungen und Mehrkosten sind
vorprogrammiert und das in einer Zeit, in der dringend Wohnungen
saniert werden müssen." Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute
in Berlin. Hintergrund ist eine Novelle der bundesweit geltenden
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die zum 1. Oktober 2016 in Kraft
tritt, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1
Prozent des Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten,
als gefährlicher Abfall gelten. Für dessen Entsorgung fehlen den
Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen
Vorrausetzungen nicht.
"Wir fordern die Länder auf, hier über den Bundesrat ein
Änderungsverfahren einzuleiten und kurzfristig mittels eines
sechsmonatigen Moratoriums den Vollzug der neuen Regelung
auszusetzen, so dass die bisherigen Entsorgungswege weiter genutzt
werden können und der derzeitigen Kostenexplosion auf dem Markt
entgegengewirkt werden kann," erklärte Knipper. "Bereits jetzt wird
von einem Anstieg der Kosten für die Entsorgung dieser Bauabfälle von
200 Euro pro Tonne auf derzeit bis zu 7.000 Euro pro Tonne
berichtet", erläuterte Knipper. "Das ist insbesondere vor dem
Hintergrund des großen Wohnraumbedarfes in den Ballungszentren ein
herber Rückschlag für die Errichtung kostengünstigen Wohnraums. Zudem
konterkariert es die Ziele des von Bundesbauministerin Hendricks ins
Leben gerufenen Bündnisses für kostengünstiges Wohnen und Bauen,
indem erneut eine Regelung geschaffen wird, deren Folgen nicht in
letzter Konsequenz bedacht wurden."
"Zu Buche schlagen jedoch nicht nur die höheren Annahmekosten bei
den Verbrennungsanlagen, es kommen auch Transportkosten als Folge
weiterer Transportwege, wenn nur einzelne Verbrennungsanlagen über
eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen, und höhere
logistische Aufwendungen, zum Beispiel durch die Bereitstellung
separater Entsorgungscontainer auf der Baustelle, sowie Kosten im
Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle hinzu", erläuterte
Knipper. "Es ist ein Unding, dass die Länder eine bundesweit geltende
Regelung einführen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Länder müssten
daher, auch mittelfristig, die Folgen der neuen Regelung neu
diskutieren und pragmatische Lösungen finden, die sowohl der Umwelt
gerecht werden als für die betroffene Wirtschaft umsetzbar und
bezahlbar bleiben".
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