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Sonnenbrand - nicht nur ein Freizeitphänomen / Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (FOTO)

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(ots) -
UV-Prognosen für jeden Werktag ermöglichen besseren Schutz am
Arbeitsplatz

Sommerzeit ist Sonnenzeit - während viele Menschen sich auf
Erholung und Freizeit an der frischen Luft freuen, bedeutet das für
rund zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland auch: Zwangsläufig
mehrere Stunden täglich in der prallen Sonne arbeiten und das zum
Teil unter körperlich anstrengenden Bedingungen. Gartenbauer, Maurer
oder Dachdecker können es sich nicht aussuchen, ob sie ihren Sommer
abwechselnd im Schatten oder in der Sonne verbringen. Eine
Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) hat gezeigt, dass die Mitarbeiter dieser Branchen wesentlich
mehr Sonne tanken als ihnen gut tut: Sie sind zum Teil drei bis
fünfmal stärker der UV-Strahlung ausgesetzt als Büroangestellte.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass unter anderem Sonnenbrände
und eine zu große UV-Belastung das Hautkrebsrisiko erhöhen. Angebote
wie die Prognose des UV-Index, die das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) veröffentlicht, sollen dabei helfen, den Tagesablauf mit der
Sonne besser planen zu können. Der UV-Index ist ein weltweit
einheitliches Maß für den Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen
UV-Strahlung. Die UV-Prognose, die montags, mittwochs und freitags
über einen Newsletter abgerufen werden kann, deckt alle Wochentage
ab. Ab einem UV-Index 3 sind UV-Schutzmaßnahmen erforderlich, ab
einem UV-Index 8 sind sie unbedingt zu ergreifen. Je höher der Wert
liegt, desto größer ist die Gefahr, einen Sonnenbrand zu bekommen.

Der UV-Index bietet vor allem für Arbeitgeber eine wichtige
Beurteilungsgrundlage: "Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und falls
erforderlich entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu




planen, durchzuführen und zu dokumentieren", sagt Günter Ott von der
BAuA. Seit Januar 2015 sind zudem bestimmte, durch UV-Strahlung
ausgelöste Hautkrankheiten als Berufskrankheit anerkannt: Laut
Verordnung gehören dazu das Plattenepithelkarzinom, eine spezielle
Art des hellen Hautkrebses, sowie die aktinische Keratose.

"Ob man sich bei der Arbeit viel im Freien aufhält oder in der
Freizeit die Sonne genießen möchte: Arbeitgeber wie Bürgerinnen und
Bürger können aktiv die Gesundheit schützen, indem sie sich über den
UV-Index informieren und vorsorgen. Das Angebot zur UV-Prognose im
Internet sowie per Newsletter stößt auf immer größere Resonanz", sagt
Ina Stelljes vom BfS. Seit dem Frühjahr hat sich die Zahl der
Newsletter-Abonnenten mehr als vervierfacht. Ziel des BfS und der
BAuA ist es, das Bewusstsein für die Risiken der UV-Strahlung auch
bei der Arbeit zu schärfen.

Weitere Informationen:

Der Newsletter ist einfach über die Internetseite des BfS
erhältlich unter: www.bfs.de/uv-newsletter

Dort finden Sie auch umfängliche Informationen zum Thema
UV-Strahlung.

Ãœber UV-Schutz am Arbeitsplatz informiert die BAuA in ihrer
Broschüre "Licht und Schatten". Weitere Informationen in kompakter
Form enthält der baua: Fokus "Schutz vor solarer UV-Strahlung - Eine
Auswahl von Präventionsmaßnahmen". Beide Schriften gibt es im
Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de



Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse(at)baua.bund.de
www.baua.de


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Datum: 28.07.2016 - 10:29 Uhr
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Bau & Immobilien



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