PresseKat - Im Recht sein schützt nicht vorm Gipsbein: Tipps für den Radverkehr (FOTO)

Im Recht sein schützt nicht vorm Gipsbein: Tipps für den Radverkehr (FOTO)

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(ots) -
Für kleine und mittlere Strecken ist es gerade im Sommerhalbjahr
das ideale Verkehrsmittel: das Fahrrad. Der Weg zur Arbeit etwa wird
damit zum gesunden und erfrischenden Einstieg in den Tag. Allerdings
nur, wenn man heil ans Ziel kommt. Das ist leider nicht
selbstverständlich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps, damit die Freude am Radeln
möglichst nicht durch Unfälle getrübt wird.

Allein der BGW wurden im vergangenen Jahr hochgerechnet rund 5.700
Fahrradunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemeldet, die eine
Krankschreibung von mehr als drei Tagen nach sich zogen. Gerade
dieses Verkehrsmittel ohne Knautschzone erfordert besondere Vorsicht
- von allen, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Radfahrerinnen und Radfahrer werden leicht übersehen. Da vergisst
jemand beim Rechtsabbiegen mit dem Auto den Schulterblick. Jemand
anders öffnet auf dem Parkstreifen die Seitentür, ohne zu schauen.
Eine Fußgängerin taucht scheinbar aus dem Nichts auf, ein anderer
Fußgänger wechselt unvermittelt die "Spur". Zum Teil bringen
Radlerinnen und Radler auch sich selbst und andere in Gefahr: zum
Beispiel, wenn sie Wege oder Straßen entgegen der Fahrtrichtung
benutzen oder in Dämmerung und Dunkelheit ohne Licht fahren.

Tipp 1: Sich bemerkbar machen

"Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten,
wahrgenommen zu werden und berechenbar zu fahren", rät Lars Welk,
Verkehrsexperte der BGW. "Dazu gehört, im Zweifelsfall Blickkontakt
zu den anderen Personen aufzunehmen und eigenes Abbiegen durch
Handzeichen anzukündigen", erläutert Welk. Ergänzend empfiehlt sich
das Tragen möglichst großflächiger Reflektoren, etwa in Form einer
Warnweste oder eines Rucksacküberzugs. "Und natürlich ist ganzjährig
die Beleuchtung unverzichtbar", fügt Welk hinzu. "Schließlich wird es




selbst im Sommer abends irgendwann dunkel."

Tipp 2: Mit Fehlern rechnen

"Im Straßenverkehr sollte man immer damit rechnen, dass andere mal
Fehler machen und gegen Regeln verstoßen", so der Experte der BGW
weiter. "Defensives und vorausschauendes Fahren ist generell
sinnvoller als das Pochen auf das eigene Recht. Für Menschen, die mit
dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, geht es dabei allerdings niemals
nur um Blech, sondern immer auch um die eigenen Knochen."

Tipp 3: Abstand halten

Wichtig ist zudem genügend Sicherheitsabstand. "Als Anhaltspunkte
kann man sich als Radfahrerin oder Radfahrer 80 Zentimeter zum
Gehweg, bis zu einem Meter zum rechten Fahrbahnrand und 1,50 Meter zu
parkenden Fahrzeugen merken", erläutert Welk. "Wer das Auto nutzt,
hat beim Überholen von Fahrrädern grundsätzlich mindestens 1,50 Meter
Abstand zu halten."

Tipp 4: Mit Pedelecs erst üben

Immer mehr Menschen kaufen sich statt eines herkömmlichen Fahrrads
ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung. Was nicht alle
wissen: Pedelecs haben etwas andere Fahreigenschaften. Durch das
Gewicht von Motor und Akkus verschiebt sich der Schwerpunkt des
Gefährts. Gerade beim Anfahren und Absteigen kann das ungewohnt sein.
"Wer auf ein Pedelec umsteigt, sollte sich deshalb etwas Zeit nehmen,
um sich zunächst einmal einzufahren", so der Rat des Experten,
"beispielsweise am Wochenende auf einem leeren Parkplatz." Darüber
hinaus gebe es auch Fahrsicherheitstrainings für Radfahrerinnen und
Radfahrer: "Interessierte können sich dazu beispielsweise beim
Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) informieren."

Tipp 5: Helm tragen

Selbst mit allen Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Fahrradstürze
nicht ausschließen. Bestmöglich gegen Kopfverletzungen ist man dabei
mit einem passenden und richtig eingestellten Helm geschützt. "Damit
dieser auch die Stirn abschirmt, muss er ungefähr waagerecht sitzen",
erklärt Welk. "Außerdem sollten die Riemen oder Stellschrauben
regelmäßig nachjustiert werden."

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Ãœber die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp 8 Millionen Versicherte in rund
630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.



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Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
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