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CSA Beteiligungsfonds: Müssen Anleger nachzahlen?

ID: 1314757

Zusammenfassung:
Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds fordert Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten auf.

(firmenpresse) - München, den 28. Januar 2016. Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds die Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten aufgefordert. Ursächlich hierfür sei, so der Insolvenzverwalter, dass die vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen übersteigen würden. „Wie der Insolvenzverwalter zu diesem Ergebnis gelangt, ist erst einmal nicht verständlich. Denn es ist nicht erkennbar, wie von den einbezahlten Beiträgen der Anleger teilweise mehr als 100 Prozent Verluste abgezogen werden. Warum und auf welcher Grundlage dies erfolgt, lässt sich nicht nachvollziehen. Hinzu kommt, dass als Stichtag der 31.12.2013 festgelegt wurde, obwohl die Anleger teilweise auch danach weiterhin einbezahlt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, die von dem Insolvenzverwalter vorgegebene Berechnung des Kapitalkontos nicht einfach zu akzeptieren, sondern - gegebenenfalls im Rahmen des weiteren Verfahrens – eine nachvollziehbare Neuberechnung zu verlangen.“

Außerdem sollte eine Neuberechnung einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Zu diesem Zweck sollten sich Anleger an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden und sich anwaltlich beraten lassen.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 29.01.2016 - 13:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Luber
Stadt:

München



Kategorie:

Fonds


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.01.2016

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