PresseKat - Kann manüberhaupt alle Vorschriften für eine Veranstaltung einhalten?

Kann manüberhaupt alle Vorschriften für eine Veranstaltung einhalten?

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(PresseBox) - Diese Frage wird oftmals mit einem überzeugten ?Nein? beantwortet: Nein, das sei ja gar nicht möglich! Nein, sonst würde es ja gar keine Veranstaltung geben können! Nein, das sei alles viel zu viel! Nein, aber wenn man sich auf die wichtigen Vorschriften konzentriert, reicht das?
Die Frage ist eigentlich schon falsch gestellt, sie müsste besser lauten: Muss man überhaupt alle Vorschriften einhalten?
Hier ist die Antwort einfach: Ja, solange die Vorschrift nicht ?optional? ist? Vorschriften sind typischerweise dazu da, dass man sich daran zu halten hat. Sie sind kein ?nice to have?, sondern ein ?must have? (bzw. ?must do?!).
Das heißt: Wer nicht willens und/oder in der Lage ist, alle Vorschriften einzuhalten, der darf sich nicht mit dem Argument herausreden, dass dies ja ?gar nicht möglich? sei. Wenn er eine Veranstaltung durchführt, obwohl nicht alle Vorschriften eingehalten sind, muss er im Schadensfall mit den Konsequenzen leben.
Natürlich ist es auch machbar, sich an alle Vorschriften zu halten: Oftmals wird erstaunlich viel Zeit und Geld in die Dekoration verwendet ? warum mit solcher Intensität nicht auch an andere Bereiche rangehen, um rechtskonform zu arbeiten? Notfalls muss man sich eben Hilfe dazu holen.
Mann kann es auch so sehen: Es muss nicht jede Veranstaltung, die es auch dem Planeten gibt, auch wirklich geben. Die Kultur wird nicht deshalb sterben, weil manche Veranstaltungen nicht stattfinden. Ganz im Gegenteil: Letztlich blieben für die ?redlichen? Veranstaltungen mehr potentielle Besucher ?übrig?. Daher müsste eigentlich nicht nur ein staatliches, sondern auch ein wettbewerbliches Interesse daran bestehen, mit der sehr verbreiteten Einstellung ?es geht nicht anders? aufzuräumen.
Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Veranstaltungssicherheit als Marktverhalten? oder von vorgestern: Scheinselbständigkeit ein weit verbreitetes Phänomen. Dasselbe gilt aber auch für das Onlinemarketing (E-Mails als Werbung, Newsletter-Versand usw.).




Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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Datum: 29.01.2016 - 12:08 Uhr
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