(ots) - Kein Spielraum im Inland
Wenn es klemmt, ganz egal wo, soll die Bundeswehr ran. Aufgestellt
zur Landesverteidigung, sind die verbliebenen kaum 180 000 Männer und
Frauen längst die Reserve für alle Situationen: Sandsackschleppen bei
Hochwasser in der Heimat, Expeditionen in ferne Länder, um
Terroristen zu bekämpfen - und nun auch noch jene zu versorgen, die
Mörderbanden in die Flucht getrieben haben. Mit seiner Forderung, der
Bundeswehr letzteres in Eigenregie zu ermöglichen und dazu das
Grundgesetz zu ändern, hat der Wehrbeauftragte des Bundestages,
Hans-Peter Bartels, der Truppe, die aufgrund immer neuer Einsätze
ohnehin am Rande ihrer Belastungsfähigkeit ist, nur einen weiteren
Bärendienst erwiesen. Kein Soldat lässt sich gerne von Zivilisten
einer Behörde Anweisungen geben. Doch solche Probleme wurden bisher
stets durch Kooperation gelöst - etliche Einsätze der Bundeswehr bei
Katastrophenlagen in Deutschland belegen das. So lässt sich Bartels'
Vorstoß nur in einer absurden Reihe mit den Ideen des bayerischen
Innenministers Joachim Herrmann, der die Grenzen durch die bayerische
Polizei sichern lassen wollte, einordnen. Das Grundgesetz sagt klar:
Kein Spielraum im Inland für die Armee. Die Flüchtlingskrise zur
Militarisierung der inneren Sicherheit zu nutzen, ist zu riskant.
Bartels' Ideen gehören daher schleunigst dorthin zurück, wo er sie
hergeholt hat: in die Mottenkiste der Geschichte.
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