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NOZ: NOZ: EU-Justizkommissarin: Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck

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(ots) - EU-Justizkommissarin: Datensparsamkeit ist kein
Selbstzweck

Jourova nennt "Big Data eine große Gelegenheit für Unternehmen" -
Konzept der "eingebauten Privatsphäre" in neuer
EU-Datenschutzverordnung

Osnabrück. Das zu Beginn der Verhandlungen über eine neue
EU-Datenschutzverordnung noch zentrale Gebot der Datenminimierung
spielt inzwischen offenbar nur noch eine untergeordnete Rolle.
EU-Justizkommissarin Vera Jourova betonte in einem Interview mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag): "Datensparsamkeit ist kein
Selbstzweck." Nach ihren Angaben steigt der Wert der persönlichen
Daten der Europäer bis 2020 auf fast eine Billion Euro jährlich. Das
der Datenminimierung zugrunde liegende Prinzip sei es, dass
persönliche Daten von Dritten nur verwendet werden dürfen, wenn sie
relevant und notwendig seien, erläuterte Jourova. "Das hindert aber
nicht daran, dass Daten weiter genutzt werden, insbesondere für
wissenschaftliche Forschungszwecke", so Jourova. Die neue
EU-Datenschutzverordnung werde das ausdrücklich zulassen. EU-Rat,
-Parlament und -Kommission ringen derzeit in Brüssel um einen finalen
Kompromiss der europäischen Datenschutzreform. Der erste Entwurf
wurde 2012 vorgelegt. Diese sogenannten Trilogverhandlungen sollen
noch im Dezember abgeschlossen werden. Vor allem die deutsche Seite
aber spricht sich für eine weitere Schwächung des Prinzips der
Datensparsamkeit aus. So kritisierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel jüngst auf dem IT-Gipfel in Berlin: "Die Minimierung der
Daten als oberstes Ziel ist das Gegenteil des Geschäftsmodells von
Big Data". Und Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte, Europa dürfe
sich "die Verwendung von Big Data durch einen falschen rechtlichen
Rahmen nicht selbst zerstören". Auch Jourova betonte, dass "Big Data"
eine große Gelegenheit für Unternehmen sei. Nach Schätzungen werde




der Wert der persönlichen Daten der europäischen Bürger bis 2020 auf
fast eine Billion Euro jährlich steigen. Wenn diese Geschäftsmodelle
aber Erfolg haben sollen und persönliche Daten betroffen seien,
spiele auch das Thema Vertrauen eine zentrale Rolle. "Big Data
Analysen beinhalten nicht immer persönliche Daten. Aber, wenn sie es
tun, muss das Grundrecht auf Datenschutz respektiert werden",
unterstrich die EU-Kommissarin. Die EU-Datenschutzverordnung werde
deshalb auch das Konzept der "eingebauten Privatsphäre" enthalten.
Das bedeute, dass Big Data Betreiber zu Beginn ihrer Projekte den
Datenschutz mit einbauen. "Der Schutz der hohen europäischen
Standards beim Datenschutz ist auch eine Geschäftsmöglichkeit, die
wir nutzen müssen", sagte die EU-Kommissarin.

EU-Justizkommissarin: Neues Safe-Harbor -Abkommen mit den USA bis
Ende Januar unter Dach und Fach

Osnabrück. EU-Justizkommissarin Vera Jourova will das neue
Safe-Harbor-Abkommen mit den USA bis Ende Januar 2016 unter Dach und
Fach bringen. Das kündigte Jourova in einem Interview mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Montag). Das alte Abkommen hatte der
Europäische Gerichtshof Anfang Oktober für ungültig erklärt.
"Zusammen mit unseren Partnern in den USA wollen wir sobald wie
möglich einen neuen Rahmen mit starken Datenschutzklauseln für die
transatlantischen Datenströme schaffen", so Jourova. Knackpunkt bei
den Verhandlungen sei sicher der Zugriff öffentlicher US-Behörden auf
Daten europäischer Bürger zu Zwecken der nationalen beziehungsweise
öffentlichen Sicherheit und zur Strafverfolgung. "Hier brauchen wir
Garantien, dass dieser Zugang den Prinzipien von Notwendigkeit und
Verhältnismäßigkeit entspricht, und dass es eine effektive
richterliche Aufsicht gibt", betonte die EU-Kommissarin, die erst vor
wenigen Tagen von Verhandlungen über eine neues Abkommen aus den USA
zurückgekehrt ist. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass
Einzelbeschwerden von EU-Bürgern stets bearbeitet und beigelegt
würden, wenn US-Unternehmen die Datenschutzgrundsätze nicht beachten.
"Unser Ziel ist es, dass europäische Datenschutzbehörden mit der
amerikanischen Federal Trade Commission zusammenarbeiten können, die
auf US-Seite für die Überwachung des künftigen Rahmenabkommens
verantwortlich ist", erläuterte Jourova. Die deutschen
Datenschutzbehörden - auch auf Länderebene - sollten dann eine
wichtige Rolle spielen, um das reibungslose Funktionieren dieses
künftigen Rahmens sicherzustellen. Eile ist auch deshalb geboten,
weil das EuGH Urteil für Unternehmen schwerwiegende Folgen hat. Viele
hatten sich bisher darauf verlassen, dass die Datenübermittlung in
die USA aufgrund des Safe-Harbor- Abkommens unbedenklich sei. Das ist
jetzt aber nicht mehr der Fall.



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Datum: 30.11.2015 - 05:00 Uhr
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