PresseKat - Leerstand mit Folgen / Mieter musste die erhöhten Betriebskosten trotz Protest bezahlen (FOTO)

Leerstand mit Folgen / Mieter musste die erhöhten Betriebskosten trotz Protest bezahlen (FOTO)

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(ots) -
Wenn in einer Wohnanlage mehrere Objekte leer stehen, kann das für
die verbleibenden Mieter zu höheren Betriebskosten führen, weil die
Heizungsanlage nicht mehr optimal arbeitet. Trotzdem müssen das die
Mieter nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
innerhalb gewisser Grenzen hinnehmen. Sie haben keinen Anspruch
darauf, dass ihnen die zusätzlichen Ausgaben gut geschrieben werden.
(Bundesgerichtshof, VIII ZR 9/14)

Der Fall: Eine Mieterin bewohnte eine Immobilie in einem Haus mit
28 Wohneinheiten. Die Anlage sollte mittelfristig abgerissen werden,
weswegen im Laufe der Zeit immer mehr Parteien auszogen. Das Problem
daran war, dass die Heizungs- und Warmwasseranlage für die Nutzung
durch ein komplett bewohntes Haus ausgelegt war und angesichts der
Leerstände nicht mehr kostengünstig arbeiten konnte. Der Vermieter
berücksichtigte das zwar teilweise, indem er die Nebenkosten der
Mieterin um die Hälfte reduzierte. Aber das war der Mieterin noch zu
wenig.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof erkannte durchaus an, dass es
grundsätzlich bei hohen Leerständen zu großen Verwerfungen bei der
Betriebskostenabrechnung kommen könne. In derartig extremen Fällen
müsse der Eigentümer dann auch vom ursprünglich vereinbarten
Abrechnungsschlüssel abweichen. Hier allerdings habe der Vermieter ja
bereits von sich aus Rücksicht genommen. Deswegen sei der geforderte
Betrag von 1.450 Euro für Heizung und Warmwasser in einem Jahr zwar
hoch, aber nicht völlig untragbar.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de




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Datum: 31.08.2015 - 08:30 Uhr
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