(ots) - Bei rund vier Millionen Visumsverfahren, die
in den vergangenen zwei Jahren mit der Anti-Terror-Datei abgeglichen
wurden, gab es nur in sieben Fällen einen Alarm mit dem Hinweis
"zwingende Versagungsgründe". Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe)
vorliegt. Im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 31. Juli 2015
ergab sich in 97 weiteren Fällen "sonstige Sicherheitsbedenken".
"Diese lächerliche Trefferquote bestärkt die rechtsstaatlichen
Zweifel an der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der
Visa-Warndatei", sagte die Innenpolitik-Expertin der Linksfraktion im
Bundestag, Ulla Jelpke, der Zeitung.
KONTEXT
Die Visa-Warndatei wurde im Juni 2013 eingeführt. Hauptziel des
Gesetzes ist es, Missbrauch bei der Einreise nach Deutschland zu
verhindern. Insgesamt beantragten die deutschen Visastellen im
Ausland sogar in knapp sieben Millionen Fällen Abfragen bei der
Visa-Warn-Datei. Dort ist beispielsweise hinterlegt, ob der
Antragsteller schon einmal illegal nach Deutschland eingereist ist
oder auf betrügerischem Weg eine Einladung nach Deutschland bekommen
hat. Rund 22.000 solcher Fälle sind mittlerweile in der
Visa-Warndatei gespeichert. Der Abgleich mit der Anti-Terror-Datei
von Visa-Daten ist als zusätzlicher Schutz vor der Einreise von
Terroristen nach Deutschland gedacht. Die Anti-Terrordatei gibt es
schon seit 2007 und sie verfügt über Daten von insgesamt 38
verschiedenen Sicherheitsbehörden. Das Gesetz zur Visa-Warndatei war
wegen der neuen großen Datensammlungen bei seiner Einführung sehr
umstritten. Im kommenden Jahr soll der Nutzen überprüft werden.
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