(ots) - Das ZDF hat den Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis
2020 bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten) angemeldet.
Der Bedarf für die nächste Beitragsperiode orientiert sich am
aktuellen Status, der mit moderaten Steigerungsraten fortgeschrieben
wurde. Damit werden etwa Preis- und Tarifsteigerungen aufgefangen.
Neue Projekte oder programmliche Weiterentwicklungen wurden nicht
angemeldet. Die Mittel für das neue Jugendangebot werden durch
Umschichtungen sowie die Einstellung von ZDFkultur intern finanziert.
Im Personalbereich hat das ZDF die Kürzungsvorgaben der KEF
berücksichtigt. Im Vergleich zum Jahr 2010 werden insgesamt 562 so
genannte FTE (engl.: Full Time Equivalent) bis 2020 abgebaut sein.
Zusätzlichen Bedarf gibt es für gesetzlich vorgeschriebene bauliche
Maßnahmen zur Brandschutzsanierung und im Hinblick auf das Anliegen
von Urhebern und Produzenten nach Verbesserungen bei den Vergütungen.
Ohne diese Mehrbedarfe in der neuen Periode beläuft sich die
jährliche Aufwandssteigerungsrate auf durchschnittlich 1,9 Prozent.
Einschließlich der Mehrbedarfe würde sie 2,2 Prozent betragen.
Insgesamt könnte der vom ZDF angemeldete Finanzbedarf ohne
Beitragserhöhung mit Hilfe der gebildeten Sonderrücklage aus den
Beitragsmehrerträgen vollständig gedeckt werden.
Der ZDF-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die
Finanzvorschau für die Jahre 2017 bis 2020 zur Kenntnis genommen.
Dazu erklärt der Vorsitzende Kurt Beck: "Der Verwaltungsrat begrüßt
und unterstützt das ZDF in seinen sehr nachhaltigen Anstrengungen,
den Finanzbedarf für die kommende Periode ohne eine Beitragserhöhung
zu decken."
Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist festgelegt, dass das ZDF
im Abstand von zwei Jahren den für die Erfüllung seines gesetzlichen
Auftrags notwendigen Finanzbedarf bei der KEF anmeldet. Diese prüft
sämtliche Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
fachlich und macht für die jeweils vierjährigen Beitragsperioden
einen Vorschlag über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Dieser bildet die
Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der
Landesparlamente. Der Rundfunkbeitrag liegt bei 17,50 Euro pro
Wohnung. Er war zum 1. April 2015 von 17,98 Euro auf diesen Betrag
gesenkt worden.
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