PresseKat - Steuerhinterziehung: Schweizer Internetveröffentlichungen als Warnschuss - Ausweg Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Schweizer Internetveröffentlichungen als Warnschuss - Ausweg Selbstanzeige

ID: 1218082

(ots) - Mit der Veröffentlichung der Namen mutmaßlicher
Steuersünder im Internet hat die Schweiz hohe Wellen geschlagen.
Betroffene können dies auch als Warnung begreifen und jetzt eine
Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Mutmaßliche Steuersünder müssen aufpassen: Die Schweiz veröffentlicht
die Namen im Internetportal des Schweizer Bundesblattes. Ein durchaus
umstrittenes Vorgehen, das für die Betroffenen aber auch ein Vorteil
sein kann.

Denn durch die Veröffentlichung im Internet könnten sie überhaupt
erst erfahren, dass die Behörden aus ihrem Heimatland Nachforschungen
anstellen. Wer jedoch feststellen möchte, ob sein Name überhaupt in
den Listen auftaucht, muss sich durch einen ganzen Dschungel von
Dokumenten wühlen. Denn die Listen sind keineswegs alphabetisch
sortiert, sondern nach Erscheinungsdatum. Amtshilfegesuchen sollen
aber u.a. aus Deutschland kommen.

Auf jeden Fall sollte die Veröffentlichung im Internet für alle,
die noch unversteuertes Schwarzgeld in der Schweiz deponiert haben,
ein Weckruf sein. Die nationalen Behörden lassen im Kampf gegen
Steuerhinterziehung nicht nach und die Schweiz will ihren Ruf als
Steueroase offenbar endgültig loswerden. Die Gefahr, dass die
Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt also weiter kontinuierlich.
Daher sollten Betroffene jetzt reagieren. Mit einer Selbstanzeige
können sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermeiden.

Allerdings kann nur eine fehlerfreie Selbstanzeige vor einer
Strafverfolgung schützen. Dazu muss sie rechtzeitig gestellt werden
und vollständig sein. Damit das gelingt, muss die Selbstanzeige
gründlich vorbereitet werden. Denn sie muss alle steuerrelevanten




Angaben der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell
Fehler unterlaufen, die dazu führen können, dass die Selbstanzeige
nicht wirken kann. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit
Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall
liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Daher sollten
von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und
Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Unterlagen die
Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie
auch wirken kann.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html



Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine überregionale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht.

Michael Rainer
Rechtsanwalt

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info(at)grprainer.com
www.grprainer.com


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Datum: 29.05.2015 - 07:42 Uhr
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