(ots) - Die Verstrickung eines BND-Mitarbeiters in illegale
Waffentransporte bringt den Bundesnachrichtendienst in
Erklärungsnöte. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR (Das Erste, 30.
April 2015, 21.45 Uhr). Laut Staatsanwaltschaft Bremen besteht "der
hinreichende Tatverdacht, dass ein Mitarbeiter des BND sich der
Beihilfe zum Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz strafbar
gemacht hat", so Oberstaatsanwalt Frank Passade im MONITOR-Interview.
Ermittler fordern vom BND Herausgabe des Klarnamens Der
BND-Mitarbeiter mit dem Tarnnamen "Hollmann" soll der deutschen
Reederei "Beluga" Tipps gegeben haben, wie man einen Waffentransport
schwerer Panzer von der Ukraine nach Myanmar abwickeln könne, ohne
dabei rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, so der Vorwurf.
Das geht aus Akten hervor, die MONITOR vorliegen. Zum Zeitpunkt des
Waffentransports 2009 bestand ein EU-Embargo gegen Myanmar, wegen
massiver Menschenrechtsverletzungen. Laut MONITOR-Recherchen bestand
zwischen dem BND-Mitarbeiter und der deutschen Reederei ein
jahrelanger intensiver E-Mail-Verkehr. Doch die Ermittlungen stocken,
auch weil die Staatsanwaltschaft den Klarnamen des BND-Mitarbeiters
nicht kennt. Es gebe ein Auskunftsersuchen an den
Bundesnachrichtendienst, so Oberstaatsanwalt Passade, "dessen
Beantwortung gegenwärtig allerdings noch aussteht". Aus den Akten,
die MONITOR vorliegen, geht auch hervor, dass der BND-Mitarbeiter die
Reederei bei weiteren geplanten Waffentransporten beraten haben soll.
Dabei geht es um Deals mit dem Kongo und dem Sudan. Auch bei einem
Waffentransport nach Tansania fragt die Reederei "Hollmann", ob er
rechtliche Bedenken gegen den Transport habe. Wegen dieser geplanten
Waffentransporte wird aber im Moment nicht gegen den BND-Mitarbeiter
ermittelt. Fall auf der Tagesordnung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums Nach MONITOR-Recherchen steht der Fall in der
kommenden Woche auch auf der Tagesordnung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags. Der Grünen-Politiker
Hans-Christian Ströbele, der Mitglied im PKG ist, sagte mit Blick auf
die MONITOR-Recherchen, er dürfe sich zum konkreten Fall nicht
äußern. Aber: "Der Bundesnachrichtendienst steht nicht außerhalb und
über unseren Gesetzen", so Ströbele gegenüber MONITOR. Es liege nun
an der Bremer Staatsanwaltschaft für Aufklärung zu sorgen. Eine
Hausdurchsuchung beim BND wäre "eine allerletzte Möglichkeit, die
nicht ausgeschlossen ist", so Ströbele weiter. Der Vorsitzende des
PKG, André Hahn von den Linken, sieht nun das Kanzleramt in der
Pflicht. Wenn der BND nicht kooperiere mit der Staatsanwaltschaft,
dann "muss eine Weisung durch das Kanzleramt erteilt werden an die
BND-Spitze, dass die Daten und der Klarnamen herauszugeben sind,"
forderte Hahn im MONITOR-Interview.
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