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Shedlin Capital AG: Berichtstermin am 7. Mai

ID: 1206419

Shedlin Capital AG: Berichtstermin am 7. Mai

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Im Insolvenzverfahren über die Shedlin Capital AG steht der Berichtstermin am 7. Mai an. Dabei geht es unter anderem um die Aufstellung eines Insolvenzplans.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Shedlin Capital AG legte verschiedene geschlossene Fonds auf, u.a. die Fonds Middle East Health Care 1 und 2. Im November 2014 stellte die Shedlin Capital AG Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren wurde am 1. März 2015 am Amtsgericht Nürnberg eröffnet.

Auch wenn die Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht unmittelbar von der Insolvenz des Mutterhauses betroffen sind, dürfe der Berichtstermin für die Anleger interessant sein, da es auch um die Aufstellung eines Insolvenzplans geht. Denn die Fonds Middle East Health Care 1 und 2 befinden sich ebenfalls in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und können durch die Insolvenz des Emissionshauses auf keine Zuwendungen hoffen. Ob sich die Lage der Fonds wieder verbessern wird, ist ungewiss. Sollten die Fondsgesellschaften am Ende auch Insolvenzantrag stellen müssen, drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

Anleger, die angesichts dieser Entwicklung beunruhigt sind und um ihr eingesetztes Kapital fürchten, sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.

Schadensersatzansprüche können unter Umständen durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Sinne einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Sollte dies nicht geschehen sein, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Denn die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger möglichst detailliert über die Chancen und Risiken der Kapitalanlage informieren kann. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger ein falsches Bild von der Geldanlage macht und sich deshalb für eine Beteiligung entschließt.





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Datum: 30.04.2015 - 11:00 Uhr
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