(ots) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zum Blutspende-Verbot für Schwule ist vernünftig. Sie ist die
mustergültige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das besagt
unter anderem: Die staatliche Gewalt muss unter mehreren geeigneten
Maßnahmen diejenige wählen, die den Einzelnen am wenigsten
beeinträchtigt. Darum akzeptiert der EuGH das generelle Spende-Verbot
für Homosexuelle, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass hier
tatsächlich ein besonders hohes Risiko für die Übertragung von HIV
nachgewiesen werde und der Schutz des Empfängers nicht anders als
durch ein generelles Spende-Verbot sichergestellt werden könne.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd(at)berliner-zeitung.de