PresseKat - WDSF geht in die Berufung gegen Delfinarien-Urteil

WDSF geht in die Berufung gegen Delfinarien-Urteil

ID: 1155531

(ots) - Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf
(26 K 8374/12) den Zoo Duisburg nach dem Umweltinformationsgesetz
verurteilt, dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
vollständige Informationen betreffend die tiermedizinischen
Tagesberichte der derzeit noch lebenden Delfine zu gewähren.

Der Zoo hatte kurz vor dem Verhandlungstermin eine neue Homepage
eingerichtet und Angaben zur Historie, zum Zucht- und
Tierhaltungskonzept und zur tiermedizinischen Behandlung im
Delfinarium veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht ging ungeprüft
davon aus, dass die Angaben vollständig und richtig seien. Das WDSF
meldet allerdings erhebliche Zweifel an.

In der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (8 A 2350/14) in
Münster macht das WDSF geltend, dass es Akteneinsicht der
Originalunterlagen im Zoo beantragt hatte und dass der Zoo mit der
eigenen Bestimmung der Zugangsart das gesetzliche Zugangsrecht
"weitgehend leer laufen lassen könnte und die Gefahr von
Informationsverkürzungen, -fehlinterpretationen und -verfälschungen
besteht".

Auch dass der Zoo nur Auskünfte zu den noch lebenden Delfinen
geben müsse, hält das WDSF für einen Berufungsgrund, da gerade
aufgrund der offensichtlich hohen Todesrate im Delfinarium Duisburg
eine genaue Analyse der Todesursachen insbesondere durch eine
Tierschutzorganisation möglich sein müsse. Das WDSF vermutet mehr als
60 Todesfälle seit Bestehen des Delfinariums und spricht vom "größten
Delfinfriedhof Europas". Aus möglichen Fehlern der Vergangenheit bei
der Delfinzucht müssten Folgerungen für künftige Tierschutzmaßnahmen
gezogen werden können. Das WDSF fordert, gänzlich auf die
Delfinhaltung zu verzichten.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Der Zoo vergleicht Delfine
mit der Haltung von Wellensittichen und Katzen. Delfine können jedoch




nicht nachhaltig domestiziert werden und selbst küstennahe
Populationen benötigen einen Freiraum von mindestens mehreren
Quadratkilometern, den sie in Gefangenschaft niemals finden werden.
In Deutschland sind nach rund 50 Jahren Delfinhaltung Nachzuchten nur
in zweiter Generation gelungen. Alle anderen Tiere sind frühzeitig
verstorben. Auch die Medikamentenbehandlung ist außergewöhnlich
hoch."

Der Duisburger Delfinpfleger Thomas Lange hatte in einem Interview
mit der Süddeutschen Zeitung, veröffentlicht am 17.12.2014, gesagt:
"Wenn man die Delfinhaltung aus den üblicherweise genannten Gründen
verbieten wolle, dürfe man konsequenterweise auch keine
Wellensittiche in Käfigen oder Katzen in Stadtwohnungen halten."



Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952

Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Möllerstr. 19
58119 Hagen
0049/(0)2334/919022 tel
0049/(0)2334/919019 fax

E-mail: wds-forum(at)t-online.de
Homepage: www.wdsf.de


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Datum: 29.12.2014 - 09:57 Uhr
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