PresseKat - Silvesternacht - Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden

Silvesternacht - Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden

ID: 1155341

(ots) - Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der
Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und
Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere
Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und
Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und
12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die
Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden.
Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in
der Silvesternacht vermeiden.

Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei
bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die
Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse
P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein
Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

- Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
- Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18
bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
Altersheimen.
- Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen
gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht
verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die
Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder
Tiere richten.
- Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben
werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten
niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr
besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.




- Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden
Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung
aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit
sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses
vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise
durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert
ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten
Gegenstände.

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln
über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden
Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder auch durch Löschwasser an
Einrichtungsgegenständen entstehen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als
Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet
oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand
dadurch zu Schaden kommt.

Kfz-Kaskoversicherung

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch
eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den
Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus
Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert
werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei
einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der
privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings
Sache der Krankenversicherung.



Ansprechpartnerin:
Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5902
u.grossmann(at)gdv.de


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Datum: 27.12.2014 - 09:00 Uhr
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