PresseKat - Oberverwaltungsgericht Koblenz: Verkauf von Aktion Mensch-Losgutscheinen im Handel ist keine Glücks

Oberverwaltungsgericht Koblenz: Verkauf von Aktion Mensch-Losgutscheinen im Handel ist keine Glücksspielvermittlung - Aktion Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar fordert zügige Genehmigung

ID: 1141345

(ots) - Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in
zweiter Instanz entschieden, dass der Verkauf von Aktion Mensch-Losen
bei REWE und dm keine Glücksspielvermittlung ist. Die
Lotteriegenehmigungsbehörde in Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigung
mit der Begründung verweigert, dass es sich beim Verkauf von
Losgutscheinen um die Vermittlung von Glücksspiel handele. Diese
müssten von den Handelsketten eigens beantragt werden.

Seit zwei Jahren möchte die Aktion Mensch Losgutscheine bei REWE
und dm verkaufen. "Wir fühlen uns vom Glücksspielkollegium
überreguliert. Nachdem jetzt zwei Instanzen den Bedenken des
Glücksspielkollegiums nicht folgen konnten, muss endlich Schluss sein
mit den Verhinderungsmanövern gegen die Soziallotterien", so Aktion
Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar.

Das Koblenzer Urteil (Aktenzeichen: 6 A 10562/14.OVG) ist wichtig
für die Soziallotterie aus Bonn, weil die klassischen Vertriebswege
über Banken und Sparkassen an Bedeutung verlieren. Armin v. Buttlar:
"Wir erwarten, dass das Glücksspielkollegium zügig einlenkt und uns
diesen Vertriebsweg genehmigt. Der mit Spielsuchtexperten besetzte
Fachbeirat Glücksspielsucht hatte schon vor Monaten grünes Licht
dafür gegeben."

Zum Hintergrund: Das in Deutschland für Glücksspielfragen
zuständige Glücksspielkollegium hatte es der zuständigen
Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz untersagt, der Aktion Mensch den
Verkauf von Losgutscheinen zu erlauben. Zur Begründung vertrat das
Glücksspielkollegium die unzutreffende Rechtsauffassung, es handele
sich dabei um "gewerbliche Spielvermittlung". Nach einer Aktion
Mensch-Klage hatte das Verwaltungsgericht in Mainz die
Rechtsauffassung der Aktion Mensch bestätigt, wonach der Verkauf von
Losgutscheinen keine Glücksspielvermittlung sei. Denn mit dem
Gutschein nimmt der Käufer noch nicht an der Lotterie teil. Diese




müssen erst noch über das Internet aktiviert werden, um an der
Lotterie teilzunehmen. Außerdem muss die Volljährigkeitsprüfung
bestanden werden.

Ãœber die Aktion Mensch e.V.

Die Aktion Mensch e.V. ist die größte private Förderorganisation
im sozialen Bereich in Deutschland. In diesem Jahr feiert sie ihr
50-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr
als 3,5 Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der
Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit
Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das
selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Zu
den Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches
Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014
ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch.
www.aktion-mensch.de



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sascha Decker
Pressesprecher
Telefon: 0228/ 2092-392
E-Mail: sascha.decker(at)aktion-mensch.de
www.aktion-mensch.de/presse


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Datum: 27.11.2014 - 14:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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