PresseKat - Oftmals versäumt: Ausschlussfrist zur Abrechnung der Mietnebenkosten

Oftmals versäumt: Ausschlussfrist zur Abrechnung der Mietnebenkosten

ID: 113761

Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des neuen Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“.

(firmenpresse) - „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung häufig erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter und Glück für den Mieter.“ Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, erklärt in seinem Ratgeber warum das so ist und gibt die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.
Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
"Achten Sie auf die Fristen und rechnen Sie rechtzeitig ab! Es ist ganz einfach." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.
"Immer wieder" erklärt der Autor „stelle ich fest, dass Verwalter und Vermieter gar nicht an diese wichtige Frist denken. Erst im Seminar wird ihnen bewusst, dass sie allmählich „zu Potte kommen sollten“, wenn sie Ihre Ansprüche sichern wollen.“ Sie möchten dann ganz genau wissen, ab wann die Frist zu laufen beginnt, ob es noch „Hoffnung“ gibt, wenn sie versäumt wurde, ob es sich bei Geschäftsräumen anders verhält als bei Wohnräumen. Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch den Abrechnungsdschungel führt.
„Verspielen Sie als Vermieter Ihr Geld nicht, indem Sie womöglich wegen Unterschätzung eines kleinen Details auf den Betriebskosten sitzen bleiben”, empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. Aus eigener Erfahrung kann der Autor nur empfehlen: „Nur Information und Wissen verschaffen Ihnen heute den erforderlichen Vorsprung! Verzichten Sie nicht auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche aus den Betriebskosten. Die größten und erfolgreichsten Vermietungsunternehmen Deutschlands achten pingelig auf diese Frist. Machen Sie es genauso!“




Das Buch ist als eBook oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Thomas Trepnau, Diplom-Immobilienwirt (DIA) und Immobilienfachwirt, war jahrelang in der Immobilienbranche tätig, unter anderem als Hausverwalter. Heute ist er freier Dozent, Firmentrainer und kompetenter Ratgeber für gepiesackte Vermieter und Eigentümer.
homas Trepnau
Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber - Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Dadurch hat jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.



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V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info(at)trepnau.net



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Bereitgestellt von Benutzer: Trepnau
Datum: 28.08.2009 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:

Regensburg


Telefon: 0157 72085852

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.08.2009

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