Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte
(pressrelations) - >Joachim Herrmann: "Lärmsanierungsgrenzwerte müssen um fünf Dezibel abgesenkt werden ? Vorschläge von Bundesverkehrsminister Tiefensee bleiben auf halbem Weg"
"Wir brauchen dringend eine wirksame Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte, um vor allem an den Autobahnen und Bundesstraßen einen besseren Lärmschutz zu erreichen. Die Vorschläge von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee für eine Absenkung um drei Dezibel bleiben aber auf halbem Weg stehen. Vielmehr brauchen wir eine Absenkung um fünf Dezibel, um wirklich spürbare Verbesserungen zu erreichen. Die Bayerische Staatsregierung wird daher ein eigenes Konzept entwickeln, wie die Lärmbelastung deutlich reduziert und damit die Lebensqualität erheblich verbessert werden kann. Ich werde dazu in Kürze dem Ministerrat entsprechende Vorschläge zum Straßenverkehrslärm unterbreiten", sagte Innenminister Joachim Herrmann zu Vorschlägen des Bundesverkehrsministers zur Verringerung des Verkehrslärms. "Wesentliche Punkte werden dabei sein: Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte um fünf Dezibel. Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen vor passiven. Verstärkte Anwendung von Lärm mindernden Straßenbelägen. Lärmbekämpfung durch innovative Verkehrssteuerung."
Die Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr haben in den vergangenen Jahren aufgrund der massiven Verkehrssteigerungen erheblich zugenommen. Verkehrslärm bedeutet für betroffene Anwohner eine große Belastung mit nicht selten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Bau von Lärmschutzwällen oder ?wänden ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Straße neu gebaut oder erweitert wird. Bei bestehenden Autobahnen und Bundesstraßen finanziert der Bund Lärmschutzmaßnahmen aber nur dann, wenn die sogenannten Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten sind. Diese liegen jedoch zum Beispiel bei Wohngebieten bei 70 Dezibel und damit um mehr als zehn Dezibel höher als die beim Neubau von Straßen geltenden Lärmvorsorgegrenzwerte (59 Dezibel). Herrmann: "Für mich hat bestmöglicher Lärmschutz oberste Priorität. Für eine Absenkung der Lärmsanierungsgrenzwerte um fünf Dezibel gibt es gewichtige Gründe. Diese Absenkung bedeutet im Ergebnis einen Tagesgrenzwert für Wohngebiete von 65 Dezibel. Das ist exakt die Grenze, ab der erst nach den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. Auch würde bei einer Absenkung um fünf Dezibel der zu große Unterschied zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung deutlicher gemildert."
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