Bundespraesident Horst Koehler macht Weg frei fuer Neuregelung der Flugsicherung
(pressrelations) - >Zu der Unterzeichnung des letzten Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland durch Bundespraesident Horst Koehler erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:
Wir begruessen ausdruecklich, dass Bundespraesident Horst Koehler nach intensiver rechtlicher Pruefung das letzte der drei Gesetze zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland unterschrieben hat. Im Juli 2009 ist bereits das Gesetz zur Aenderung des Grundgesetzartikels 87d und das damit verbundene Gesetz zur Errichtung des Bundesaufsichtsamtes fuer Flugsicherung unterzeichnet worden.
Nun haben wir es schwarz auf weiss: Bundesregierung und Bundestag haben eine Regelung erarbeitet, die entgegen allen Bedenken verfassungsrechtlich tragfaehig ist. Vor diesem Hintergrund sehe ich Ankuendigungen von CDU-Vertretern aus Baden-Wuerttemberg, gegen die Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, gelassen entgegen.
Deutschland kann sich jetzt daran machen, die Kleinstaaterei in der Ueberwachung der Flugsicherheit in Europa zu ueberwinden.
Das verkuerzt die Flugwege und senkt damit den Kerosinverbrauch und die Verbraucherpreise fuer Fluggaeste. Und das reduziert den CO2-Ausstoss und hilft damit der Umwelt.
Die Flugsicherung bleibt eine hoheitliche Aufgabe des deutschen Staates. Eine Privatisierung der deutschen Flugsicherung findet nicht statt. Auch in Zukunft wird die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) die bestimmende Flugsicherungsorganisation in Deutschland bleiben - und das als zu hundert Prozent bundeseigene Institution.
Im grenznahen Bereich und an Regionalflughaefen schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafuer, dass auslaendische Flugsicherungsorganisationen in Zukunft als Unterauftragnehmer der DFS im Rahmen der engen rechtlichen Vorgaben taetig werden koennen.
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