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Getönte Autoscheiben: Bei Folien auf Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Nur an hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig / Bauartgenehmigung beachten / Zweiter Außenspiegel notwendig

ID: 1101340

(ots) - Viele finden sie schick und sportlich, andere
schätzen ihren Schutz vor Hitze und UV-Strahlung. Getönte
Autoscheiben erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer seinen Wagen nicht
ab Werk verdunkeln lässt, muss auf Folien aus dem Zubehörhandel
zurückgreifen. "Zulässig sind nur Folien mit einem entsprechenden
Prüfzeichen", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV
Rheinland, und ergänzt: "Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für
das Fahrzeug."

Vorsicht auch bei Splitterschutzfolien

Außerdem gilt: Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben müssen
innerhalb des 180-Grad-Sichtfeldes des Fahrers eine
Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 Prozent aufweisen. Diese
Vorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen jedoch nur
klare oder leicht getönte Wärmeschutzverglasungen. Auch sogenannte
Splitterschutzfolien ermöglichen keinen 100-prozentigen
Lichtdurchlass. Die Montage kann hier problematisch sein, weil
möglicherweise die Grenzwerte überschritten werden.

Demontierbare Sonnenschutzgitter

"Folien, die wie eine Sonnenbrille wirken, sind im vorderen
Fahrzeugbereich absolut tabu", erklärt der TÜV Rheinland-Spezialist.
Sie dürfen nur von innen an den Seitenscheiben hinter den B-Säulen
oder an der Heckscheibe aufgebracht werden. Der Tönungsgrad spielt in
diesem Fall keine Rolle. Bei einer stark verdunkelten Heckscheibe
kann die Bauartgenehmigung jedoch einen zweiten, rechten Außenspiegel
fordern. Die Montage der hauchdünnen Folien sollten selbst
handwerklich Geschickte besser den Fachleuten überlassen. Denn es
erfordert schon eine gewisse Erfahrung, um unschöne Falten oder Risse
zu vermeiden. Eine praktische Alternative zu den Folien sieht Sander
in passgenauen, leicht demontierbaren Sonnenschutzgittern, wie sie
viele Automobilhersteller für ihre Modelle anbieten.







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Datum: 29.08.2014 - 10:00 Uhr
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