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Ein Jahr Heimkehrerentschädigung Ost: Bilanz der Entschädigungsregelung für Kriegsheimkehrer

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Ein Jahr Heimkehrerentschädigung Ost: Bilanz der Entschädigungsregelung für Kriegsheimkehrer

(pressrelations) - >Am 30. Juni 2009 ist das Heimkehrerentschädigungsgesetz ein Jahr in Kraft. Damit ist die Frist abgelaufen, innerhalb der Anträge auf Heimkehrerentschädigung gestellt werden konnten.

"Mit dem Ende der Antragsfrist für Spätheimkehrer Ost konnte eines der letzten offenen Kapitel der Kriegsfolgenbewältigung für Betroffene in den neuen Bundesländern abgeschlossen werden" stellt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, fest.

Die Zahl der bewilligten Anträge liegt mit 37.093 weit mehr als doppelt so hoch als beim Gesetzgebungsverfahren ursprünglich angenommen (16.000). Bergner: "Die große Zahl der Zuwendungsempfänger zeigt, dass sich die Bemühungen um eine Entschädigungsregelung trotz der bedauerlich späten Einigung gelohnt haben. Ich freue mich jedenfalls, dass noch so viele der Spätheimkehrer erreicht werden konnten. Besonders hervorzuheben ist die Leistung des Bundesverwaltungsamtes, dessen Mitarbeiter mit Blick auf das fortgeschrittene Lebensalter der meisten Zuwendungsempfänger die große Zahl der Anträge engagiert und zügig bearbeitet haben. Nur relativ wenige davon sind noch nicht abgeschlossen."

Das Heimkehrerentschädigungsgesetz ist als Entschädigungsregelung für Ost-Heimkehrer am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Die sog. Ost-Heimkehrer, Kriegsgefangene und Geltungskriegsgefangene, die nach 1946 aus der Kriegsgefangenschaft in die Sowjetische Besatzungszone/DDR entlassen worden waren, konnten danach ein Jahr lang, also bis zum 30. Juni 2009, Anträge auf eine Einmalentschädigung als Ausgleich stellen. Für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 wurde eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro, für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 eine solche in Höhe von 1.000 Euro und für spätere Entlassungsjahrgänge in Höhe von 1.500 Euro gewährt.

Bergner wies auch auf die besondere Situation der Zivildeportierten hin, die nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz kaum entschädigt werden können. Die Zivilinternierten und ?deportierten aus den ehemals deutschen Ostgebieten jenseits von Oder und Neiße, die nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone/DDR Aufnahme fanden, haben nur in geringem Maße vom Heimkehrerentschädigungsgesetz profitiert. Nur 37 der insgesamt rd. 1.550 Antragsteller aus diesem Personenkreis konnten als Geltungskriegsgefangene anerkannt werden und damit eine Entschädigung erhalten. Die nicht Berücksichtigten wurden grundsätzlich darauf hingewiesen, dass sie u. U. Leistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten können. Zivilinternierte und ?deportierte, die sich in einer Notlage befinden, können von dieser Stiftung eine Unterstützungsleistung erhalten, wenn sie von den hierfür zuständigen Landesbehörden als politische Häftlinge anerkannt wurden. Zusammen mit dem Heimkehrerentschädigungsgesetz wurde deswegen auch die gesetzliche Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Stiftung aufgestockt (zusätzlich 1,413 Mio. Euro in den Jahren 2007 bis 2009).





Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Christoph Bergner: "Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage konnten nur wenige Zivilinternierte als Geltungskriegsgefangene anerkannt werden. Dies ist für die Betroffenen nicht unbedingt von Nachteil. Soweit sie von den hierfür zuständigen Ländern als politische Häftlinge anerkannt werden, können sie nämlich in einer Notlage Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten. Diese Unterstützungsleistung kann bis zu 2.500 Euro betragen. Die Stiftung kann zudem mehrfach Unterstützungsleistungen bewilligen. Indem wir der Stiftung zusätzliche Haushaltsmittel für Unterstützungsleistungen insbesondere für die Zivilinternierten zur Verfügung gestellt haben, ist gewährleistet, dass auch und gerade den wirtschaftlich schlechter gestellten unter ihnen geholfen werden kann. Ziel des Heimkehrerentschädigungsgesetzes ist es, Kriegsgefangene, die in die Sowjetische Besatzungszone/DDR entlassen wurden, vergleichbar zu entschädigen wie seinerzeit Kriegsgefangene, die in den Westen Deutschlands heimkehrten. Sie sollten zumindest eine Geste der Wiedergutmachung erfahren. Ich freue mich, dass es gelungen ist, noch so viele dieser vom Schicksal überaus hart Getroffenen zu erreichen."


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Datum: 29.07.2009 - 17:17 Uhr
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