(ots) - Mainz. Der Präsident des Europäischen Parlaments,
Martin Schulz (SPD), hat während mehrerer Wahlkampfveranstaltungen im
In- und Ausland das so genannte Tagegeld der EU in Höhe von 304 Euro
pro Tag erhalten. Dies geht aus einer schriftlichen Antwort eines
Sprechers von Martin Schulz auf eine Anfrage des ARD-Politikmagazins
"Report Mainz" und den veröffentlichten Wahlkampfterminen von Schulz
hervor. Die Tagegelder für EU-Parlamentarier sind eigentlich für
Ausgaben im Rahmen der Parlamentsarbeit vorgesehen, vor allem für
Unterkunft und Verpflegung in Straßburg und Brüssel.
Nach Unterlagen des EU-Parlaments, die "Report Mainz" vorliegen,
steht dem Parlamentspräsidenten ¬¬¬- im Gegensatz zu allen anderen
Abgeordneten - das Tagegeld nicht nach Anwesenheit, sondern
automatisch an 365 Tagen im Jahr zu. Damit bekommt er jährlich
zusätzliche steuerfreie Gelder in Höhe von knapp 111.000 Euro. Der
Speyerer Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim sagte dazu
gegenüber "Report Mainz": "Man könnte dem Parlamentspräsidenten eine
Amtszulage geben, die müsste dann aber voll versteuert werden. Was
jetzt geschieht, ist ein verschleiertes, steuerfreies Zusatzeinkommen
und das ist ein Missbrauch."
Laut Aussagen seines Sprechers bekommt Martin Schulz die
Tagegelder seit dem 18. April 2014 nicht mehr, da er sich im
Wahlkampf befinde. Der Terminkalender von Martin Schulz zeigt jedoch,
dass der Bewerber um das Amt des EU-Kommissionspräsidenten bereits
vor diesem Tag europaweit an mehr als zehn Wahlkampfveranstaltungen
teilgenommen hat und in dieser Zeit die vollen Tagegelder erhalten
hat. Dazu sagt Hans Herbert von Arnim: "Wenn man sich die Termine
anschaut, wo er für die SPD Wahlkampf gemacht hat, dann zeigt das,
dass er längst vor dem 18. April schon im Wahlkampf war. Und deswegen
eigentlich an diesen Terminen Tagegeld nicht hätte einstreichen
dürfen."
Martin Schulz hatte "Report Mainz" gegenüber am 22. April 2014 am
Rande einer Wahlkampfveranstaltung bestritten, die 365 Tagessätze zu
erhalten. Erst auf schriftliche Nachfrage hin erklärte sein Sprecher,
dass er dieses Geld seit Amtsantritt 2012 bekommen habe - bis zum 18.
April 2014. Das Ende der Zahlungen habe Schulz kurz nach seiner Wahl
zum Spitzenkandidaten der europäischen Sozialdemokraten Anfang März
verfügt. Trotz mehrfacher Nachfragen von "Report Mainz" legte der
Parlamentspräsident hierfür jedoch keine Belege vor. Der Jurist Hans
Herbert von Arnim hält eine einfache Verzichtserklärung für nicht
ausreichend. Wörtlich sagte er gegenüber "Report Mainz": "Er müsste
rechtswirksam darauf verzichten, sonst läuft das Geld, auch wenn es
vielleicht noch nicht auf seinem Bankkonto steht, auf und er kann
dann später darüber verfügen. Sollte das so sein, dass er nicht
rechtswirksam darauf verzichtet hat, dann wäre das ein
richtiggehendes Täuschungsmanöver."
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Fragen bitte an "Report Mainz",
Tel.: 06131/929-33351.