(ots) - Dass es in Deutschland 380 Wettbewerber auf den
Schienenwegen gibt, stellt Bahnchef Rüdiger Grube gern als Glanzpunkt
eines liberalen Eisenbahnverkehrs heraus. Das Nebeneinander der
großen Deutschen Bahn und der anderen Eisenbahnunternehmen
funktioniert im Güter- und im Personennahverkehr. Der Reisende erhält
seine Fahrausweise, egal, wer die Züge fährt. Anders im Fernverkehr:
Hier fahren neben Zügen der Staatsbahn nur wenige Konkurrenten, wie
der Interconnex Leipzig-Warnemünde von Veolia und die Bahnen von HXK
Hamburg- Köln. All diese Züge fahren nicht auf Bestellung sogenannter
Aufgabenträger, sondern in eigenwirtschaftlicher Verantwortung. Wenn
die Deutsche Bahn für die HXK-Bahngesellschaft keine Fahrkarten
verkauft, sieht das zunächst nach unzulässiger Monopolmacht aus. Denn
die Hälfte der Reisenden besorgt sich die Fahrkarten erst auf dem
Bahnhof, wo HXK bisher nicht vertreten ist. Die Bahn fühlt sich nicht
verpflichtet, die Züge der Konkurrenten zu füllen, bietet jedoch in
den Bahnhofsgebäuden Räume für den Fahrkartenverkauf der Wettbewerber
an. So kann sie zu Recht dem am Donnerstag eingeleiteten Verfahren
des Bundeskartellamtes zum Vertrieb im Personenverkehr gelassen
entgegensehen. Im Nachteil ist allerdings weiter der Reisende. Ändern
lässt sich das aber nur durch eine Verkehrspolitik, die den
Fernverkehr bestellt und bezuschusst wird wie den Nahverkehr. Der mit
der Bahnreform geänderte Paragraf 87 e des Grundgesetzes lässt es zu.
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